Die Ermittler waren ihm durch einen Hinweis seines Arbeitsgebers auf die Spur gekommen. „Dieser hatte bei einer routinemäßigen Kontrolle der Computer festgestellt, dass Dateien zum Bau von Schusswaffen von einem Mitarbeiter heruntergeladen und gespeichert worden waren“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Im Spind des zu diesem Zeitpunkt krankgeschriebenen Mitarbeiters war demnach eine scharfe Schusswaffe entdeckt worden.
Der Arbeitgeber informierte daraufhin die Polizei, die die Waffe sicherstellte und weiter ermittelte. Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim Amtsgericht Wuppertal einen Durchsuchungsbeschluss der Wohnung. „Angesichts der zu erwartenden weiteren Bewaffnung des Beschuldigten wurden hierzu erhebliche Kräfte zusammengezogen“, so Baumert.
Die Einsatzkräfte inspizierten die Räume gründlich und fanden laut Staatsanwaltschaft „drei unterschiedliche, mittels eines 3D-Druckers hergestellte Schusswaffen, eine Vielzahl von waffenrechtlich verbotenen Bauteilen, eine größere Menge scharfer Munition, zehn erlaubnisfreie Waffen und zwei 3D-Drucker, bei denen einer im Moment des polizeilichen Zugriffs lief“. Alles wurde als Beweismittel sichergestellt.
Baumert: „Zudem fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte jedenfalls in den vergangenen Jahren einen rechtsextremen Inhalt im Internet geliket hatte. Weiterhin wurde bei ihm eine Anstecknadel mit einem Hakenkreuzsymbol aufgefunden. In seiner Vernehmung leugnete er ein politisches Motiv für seine Bewaffnung.“
Der 55-Jährige ist bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. „Für den Fall einer Verurteilung droht ihm wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren“, erklärt die Staatsanwaltschaft.