Allgemeinverfügung gilt ab Freitag Bundespolizei: Verstärkte Kontrollen am Hauptbahnhof

Wuppertal · Die Bundespolizei hat eine Allgemeinverfügung für den Wuppertaler Hauptbahnhof erlassen. Sie gilt von Freitag (26. Juni 2026) ab 15 Uhr bis Sonntag (28. Juni) um 3 Uhr und untersagt „das Mitführen gefährlicher Gegenstände“.

Fahrzeuge der Bundespolizei.

Foto: Christoph Petersen

„Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Großstadtbahnhöfen sowie auf ausgewählten Zugstrecken, weiter zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren“, so die Bundespolizei.

Das Verbot gilt auch für die Hauptbahnhöfe Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hamm, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Münster – sowie „die Bahnstrecke der S8 von Wuppertal nach Mönchengladbach sowie die Bahnstrecke von Köln nach Bonn einschließlich der jeweiligen Unterwegsverkehrsstationen“. Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen.

Die Zahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW sei „weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch wenn es in 2025 einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2024) gab, sind die Großstadtbahnhöfe in NRW von Gewaltkriminalität belastet. Jede Tat ist eine zu viel“, wird die Verfügung begründet.

Die Kontrollmaßnahmen würden intensiviert: „Die polizeiliche Präsenz wird weiter sichtbar erhöht. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden.“

Ziel sei es, „die Bahnhöfe sicherer zu machen und durch die Kontrollen Gewaltstraftaten und Eskalationen durch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen von vornherein zu verhindern. Die Kontrollmaßnahmen an den Bahnhöfen anlässlich der Allgemeinverfügung dienen somit auch als Gefahrenfilter und leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der An- und Abreise sowie für städtische Veranstaltungen.“

Verstöße gegen das Mitführverbot können „mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld“ geahndet werden: „Sofern bei einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung zugleich auch ein Verstoß gegen andere Gesetze, wie beispielsweise das Waffengesetz, erfüllt ist, kommt die Einleitung von Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren in Betracht. Die gefährlichen Gegenstände können sichergestellt werden.“

Das Mitführverbot umfasse „gefährliche Gegenstände wie Feuerwaffen aller Art, Messer aller Art, Hieb- und Stoßwaffen und alle weiteren Gegenstände, die potenziell geeignet sind, erheblicher Verletzungen herbeizuführen wie exemplarisch Werkzeuge, Baseballschläger, Eisenstangen und vieles mehr“.

Seit 2018 hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben „75 solcher Allgemeinverfügungen anlassbezogen und zeitlich begrenzt“ an ausgewählten Bahnhöfen und auf Bahnstrecken durchgeführt: „Dabei wurden bisher insgesamt mehr als 2.400 gefährliche Gegenstände sichergestellt.“

(red)