Der Senior war zuvor von einer angeblichen Bankmitarbeiterin angerufen worden. „Bei dem Telefonat verlangte die Frau zunächst die Herausgabe der PIN und kündigte an, dass im weiteren Verlauf ein Mitarbeiter die Bankkarten bei dem Geschädigten abholen würde. Richtigerweise erteilte der Mann am Telefon keine Auskünfte“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „Nach dem zweiten Anruf verständigte er sodann die Polizei, da ihm das Vorgehen seltsam erschien.“
Danach kam es zu einem dritten und letzten Anruf der vermeintlichen Bankmitarbeiterin. „In diesem teilte der Senior seine PIN mit und man vereinbarte, dass ein Mitarbeiter die dazugehörigen Kontokarten an der Wohnanschrift abholen würde. Unmittelbar danach erschien der Tatverdächtige an der Wohnanschrift und riss dem Geschädigten die Bankkarten aus der Hand. Danach flüchtete er zu Fuß“, heißt es aus der Staatsanwaltschaft.
Zeitgleich trafen alarmierte Polizeibeamte ein. Der Verdächtige, ein 26 Jahre alter Deutscher, flüchtete. Die Einsatzkräfte folgten ihm und sahen, dass der Beschuldigte in ein Auto einstieg. Währenddessen flüchtete ein weiterer Mann aus dem Wagen in ein nahegelegenes Waldgebiet in der Nähe zur Erbschlöer Straße. Die Fahndung verlief negativ.
Der 26-Jährige, der einschlägig polizeibekannt ist, wurde festgenommen. Die Ermittlungen ergaben, dass der bei der Tat verwendete Skoda kurz zuvor in einen Unfall auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants verwickelt war. Der 26-Jährige besitzt keine Fahrerlaubnis und war offenbarunter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs. Das angebrachte Kennzeichen passte nicht zu dem Pkw. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige, der über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, am Mittwoch (26. August 2026) einer Haftrichterin am Amtsgericht Wuppertal vorgeführt. Diese ordnete die Untersuchungshaft an.
„Die aufwändigen Ermittlungen werden gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig begangenen Bandenbetruges geführt. Hierbei wird auch überprüft werden, ob er für weitere Taten verantwortlich ist. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine empfindliche Freiheitsstrafe“, kündigt die Staatsanwaltschaft an.