Straßen-Clique vom Rott Überfälle im Stundentakt

Wuppertal · Zu langen Haftstrafen hat das Landgericht drei Mitglieder einer Straßen-Clique vom Rott verurteilt. Im Prozess ging es um bewaffnete Raubüberfälle — es wurden aber auch haarsträubende Begleitumstände sichtbar.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Asio otus / Wikipedia

Den Geständnissen der Jüngeren und den Zeugenaussagen zufolge handelte es sich um eine Art Pool aus Jugendlichen und Heranwachsenden, die grundsätzlich zu Verbrechen bereit waren. Alle kannten sich vom Berufskolleg, teils zusätzlich aus der Nachbarschaft.

Für zwei Spielhallenüberfälle am 22. März an der Rödiger- und Schützenstraße soll ein weiteres Cliquen-Mitglied seine sogenannte Softair-Pistole ausgeliehen haben — gegen 50 Euro. Die Angeklagten tauschten Jacken, damit sich die Jüngeren besser vermummen konnten. Dabei waren zwei der Beteiligten gerade erst von einem Straßenraub in Essen zurückgekehrt. Der 18-Jährige sagte zur Erklärung: "Ich wollte mir eine Uhr kaufen." Ein Raub scheiterte, weil ein Spielhallen-Mitarbeiter die Angreifer auf ihr Klingeln nicht einließ: Auf der Sicherheitskamera waren zwei dick gekleidete Gestalten mit Kapuzen zu sehen. Das passte nicht zur Jahreszeit. Doch nach einem weiteren Überfall in der gleichen Nacht auf eine Spielhalle in der Schützenstraße konnte die Polizei die beiden jungen Täter festnehmen.

"Freunde" aus der Gang, die diesen Vorgang mitbekommen hatten, nutzten umgehend die Gelegenheit, um dem 17-Jährigen die Wohnung auszuräumen, die er allein bewohnte. Schließlich würde er seine Markenklamotten wohl für einige Zeit nicht brauchen. Das berichtete eine junge Frau aus der Gruppe den Richtern — dazu wird es noch gesonderte Verfahren geben.
Bei den Taten stand ein Überfallener Todesangst aus, weil er die Pistole für echt hielt. Das Opfer in Essen erhielt auf einem Parkplatz Prügel mit einem Teleskopschlagstock.

Die Richter verurteilten die beiden jüngeren Angeklagten (17 und 18 Jahre alt) deswegen zu drei und dreieinhalb Jahren Jugendhaft. Der Älteste (23) muss nach Erwachsenenrecht für sechs Jahre ins Gefängnis. Für Staatsanwalt und Gericht hatte er die Taten geplant und angeleitet: "Er wollte sich die Hände nicht schmutzig machen. Dabei ist er nicht einmal davor zurückgeschreckt, Jugendliche einzubinden." Jugendstrafrecht dient der Erziehung, stellte der Vorsitzende Richter klar. Bei dem wegen Körperverletzung vorbestraften 17-Jährigen sei dies bisher gescheitert: "Er wird nun im Gefängnis erzogen. Das ist das letzte Mittel."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.