E-Scooter: Kaum zugelassen, schon drohen erste Einschränkungen – auch in Wuppertal?

Seit Mitte Juni sind E-Scooter in Deutschland erlaubt und dürfen legal im Straßenverkehr genutzt werden. Jedoch unterliegen sie den Regelungen für Fahrräder, nicht denen für Fußgänger. Gehwege sind tabu, die Geschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht überschreiten und die Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert sein. Doch obgleich noch nicht viele der elektrischen Tretroller unterwegs sind, planen einige Städte in NRW schon weitere Einschränkungen. Sie dürften einige Menschen erstaunen, sind aber durchaus verständlich, wenn die Parallele mit einem Fahrrad gezogen wird. Dieser Artikel schaut sich einmal an, in welchen Städten Einschränkungen angedacht werden und ob Wuppertal auch mit dabei ist.

 E-Scooter  sind mittlerweile im Straßenverkehr zugelassen - doch einige Städte in NRW nehmen Einschränkungen vor.

E-Scooter sind mittlerweile im Straßenverkehr zugelassen - doch einige Städte in NRW nehmen Einschränkungen vor.

Foto: Unsplash.com/Nicolas I.

Verbotszonen – warum eigentlich?

Zuerst einmal dürfen Wuppertaler aktuell aufatmen, denn sie haben sogar die Chance auf einen Zuschuss durch die Wuppertaler Stadtwerke. Im Rahmen des Klimaschutzes wollen die Stadtwerke elektrische Fortbewegungsmittel bezuschussen. Bis zu 150,00 Euro werden erstattet, alternativ 10 Prozent des Kaufpreises. Das Förderprogramm umschließt jedoch auch Pedelecs und Elektroroller.

Auf der anderen Seite stehen neue Verbotszonen, die zwar wieder nach Einschränkungen klingen, doch den E-Scooter eher gleichstellen. Ein Gefährt, welches Fahrradwege benutzen soll und nicht grundsätzlich den Gehweg befahren darf, muss logischerweise dann auch dort geschoben werden, wo Fahrräder nicht gefahren werden dürfen:

  • Fußgängerzonen Innenstadt – in den meisten Fußgängerzonen herrscht bereits ein Radfahrverbot. Räder müssen geschoben werden, sofern keine eigens ausgeschriebenen Radwege durch die Einkaufszonen führen. Das trifft aktuell auch auf E-Scooter zu, beispielsweise in Düsseldorf.
  • Parkverbot – in Herne gibt es beispielsweise Parkverbotszonen für E-Scooter. So dürfen Feuerwehrzufahrten nicht zugestellt werden, auch an Friedhöfen ist die Abstellung verboten.
  • Parkanlagen - Dortmund hat aktuell noch keinen E-Scooter-Verleih, dafür untersagt die Stadt bereits nun die Nutzung in Parks und Fußgängerzonen, sofern kein Radweg vorhanden ist.

Auch die Leihfirmen haben sich längst auf diese Einschränkungen eingestellt. Um zu vermeiden, dass Nutzer durch die Fußgängerzonen rasen, werden die Scooter auf höchstens 6 Stundenkilometer gedrosselt, sobald sie sich in Fußgängerzonen befinden. Auch werden die Apps der Leihfirmen mit einer Funktion gekoppelt, die Verbotszonen klar deklariert.

Etliche der Einschränkungen steht im engen Zusammenhang mit den Verboten und Geboten für Radfahrer und Fahrräder. Diese dürfen auch nicht in einer Feuerwehreinfahrt abgestellt werden, zugleich gibt es für Radfahrer seit Jahren Ermahnungen und Bußgelder, wenn sie das Rad nicht in Fußgängerzonen schieben. Da das E-Scooter-Gesetz, auch Gesetz über Kleinstelektrofahrzeuge, die Scooter in vielen Fällen mit den Fahrrädern gleichstellt, ist es nicht verwunderlich, dass Städte nun dieselben Regelungen anwenden, die auch für Räder gelten.

E-Scooter – was ist zu beachten?

Aber was ist mit Privatpersonen, die keinen E-Scooter leihen, sondern kaufen wollen? Aktuell gibt es erst wenige zertifiziert für den Straßenverkehr zugelassene Modelle in den Geschäften, was wiederum für Ärger unter denen sorgte, die längst einen Scooter besitzen. Die Herstellerfirmen konnten erst mit Bekanntgabe des Gesetzes Betriebserlaubnisse beantragen, die Verfahren sind aktuell noch nicht alle abgearbeitet. Generell gilt für Nutzer:

Höchstgeschwindigkeit – der E-Scooter darf höchstens 20 Stundenkilometer fahren. Schnellere Modelle eignen sich nicht für den Straßenverkehr. Ob hier eine Drosselung, wie beim Roller, möglich oder zertifiziert erlaubt ist, ist unklar.
Fahren – Nutzer müssen sich wie Radfahrer verhalten. Das heißt, Radwege sind erlaubt, sind keine entsprechenden Wege vorhanden, müssen Nutzer die Straße nutzen. Gehwege, Fußgängerwege und Spazierwege sind für E-Scooter verboten. Hier muss geschoben werden.
Altersgrenze – E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Eine Pflicht für eine Schutzkleidung besteht nicht. Doch da es schon schwere Unfälle mit E-Scootern gab, könnte dieselbe Diskussion wie für Radfahrer aufkommen.
Versicherung – der E-Scooter muss haftpflichtversichert sein, was über einen Aufkleber nachgewiesen wird. Inwieweit die Versicherung überprüft wird, dürfte vom jeweiligen Arbeitsaufwand des Ordnungsamtes und der Polizei vor Ort abhängen. Dennoch ist nicht zu empfehlen, auf die Versicherung zu verzichten. So wie es spezielle Fahrrad-Prüftage oder Blitzermarathons gibt, kann es natürlich auch irgendwann einen Kontrolltag für E-Scooter geben. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, fällt automatisch ein Bußgeld an.
Mitnahme – in Wuppertal zumindest kann der E-Scooter kostenlos in Bus und Bahn mitgenommen werden, sofern er zusammengeklappt ist. Wie dies in anderen Verkehrsverbünden gehandhabt wird, sollte vor der Mitnahme vor Ort geklärt werden. Es ist gut möglich, dass andere Verbünde den E-Scooter wie ein Fahrrad behandeln.

Und was kostet der elektrische Tretroller? Wer wirklich nur hin und wieder ein wenig Spaß haben möchte, der sollte auf ein Leihmodell zurückgreifen. Der Preis orientiert sich mit an der Reichweite, wobei hier durchaus Modelle mit einer sehr hohen Reichweite preislich völlig aus der Reihe tanzen:

  • Bis 20 km - diese Geräte können 400,00 Euro, aber auch knapp 1.000 Euro kosten.
  • Bis 30 km - günstige Modelle liegen bei 320,00 Euro, der Durchschnitt dürfte bei 700,00 Euro liegen.
  • Bis 45 km - hier gibt es zumindest in der Auflistung von Auto Bild einen krassen Außenseiter. Denn der Scooter von Segway kostet teilweise bei manchen Anbietern nicht einmal 400,00 Euro.

Günstig ist der Kauf des E-Scooters sicherlich nicht, doch wer ihn täglich nutzt und vielleicht auf ihn statt auf ein Fahrrad für den Weg zur Arbeit zurückgreift, der könnte einen lohnenswerten Umstieg erleben. Dennoch gilt:

  • Vergleichen - die Preise sollten unbedingt verglichen werden. Es gilt nicht, den günstigsten Roller zu finden, sondern den sichersten.
  • Finanzierung – Wer den Kauf eines E-Scooter finanzieren möchte, findet auch online attraktive Angebote für entsprechende Kleinkredite. Hierbei ist es wichtig, die Zinsen zu vergleichen und auch die weiteren Leistungsmerkmale nicht außer Acht zu lassen.
  • Zulassung - ist der Roller überhaupt zugelassen? Bietet er Licht, Bremsen, ist er gut zu händeln? Ein Roller, der nur auf dem Privatgrundstück gefahren werden kann, ist auch mit 200,00 Euro zu teuer.
  • Reichweite - welche Reichweite wird täglich benötigt? Wenngleich es günstige Modelle gibt, so bringen diese einem persönlich keinen Vorteil, wenn die Reichweite für die benötigte Wegstrecke nicht ausreicht.
  • Tragbarkeit - die Roller werden auch als Fahrzeuge für die »letzte Meile« bezeichnet. Damit sie jedoch in Bus und Bahn mitgenommen werden müssen, ist eine gute Klappbarkeit oder wenigstens ein geringes Gewicht notwendig.

Fazit - es könnte noch interessant werden

Heute kann schon gemutmaßt werden, dass E-Scooter zumindest im Bereich der Fahrverbote den Fahrrädern komplett gleichgestellt werden. Dennoch gibt es Förderungen in einigen Städten und die Verkehrsverbünde überlegen, unter welchen Umständen eine kostenlose Mitnahme gewährleistet ist.

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