Anmietungsfonds zur Belebung der City Entscheidungsgremium tagte zum „Sofortprogramm Werth“

Wuppertal · Das Ressort Stadtentwicklung und Städtebau betreut gemeinsam mit dem Innenstadtmanagement „BarmenUrban“ die Umsetzung des „Sofortprogramm Werth“der Barmer Innenstadt in Wuppertal. Durch eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ des Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2020 des zuständigen Ministeriums des Landes, kann die Stadt Wuppertal neue Konzepte in leerstehende Ladenlokale an den Werth bringen.

Der Werth in Wuppertal-Barmen.

Foto: Christoph Petersen

Mehr als ein Dutzend Konzepte wurden beim Innenstadtmanagement BarmenUrban bereits in dieser ersten Bewerbungsphase eingereicht. Die Bandbreite der potenziellen Nutzungen und Konzepte reichte vom klassischen Einzelhandel, über lokale Start-Ups, Gastronomie, soziokulturelle Nutzungen, Beratungsangebote und Orte für Kunst und Events.

„Die Vielzahl der Bewerbungen mit zum Teil sehr guten Konzepten ist bereits ein toller Erfolg,“ freut sich Ressortleiter Rüdiger Bleck, „Jetzt müssen wir es schaffen die Konzepte auch in die Ladenlokale zu bekommen.“

Dabei sind noch einige Herausforderungen zu meistern. Die Konzepte müssen sich in den vorhandenen Ladenlokalen umsetzten lassen, Inhaber und Untermieter zueinanderfinden und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen geklärt werden. An der einen oder anderen Stelle sind die eingereichten Konzepte auf Empfehlung des Entscheidungsgremiums auch noch weiter zu qualifizieren.

„Dafür war es sehr wertvoll, dass im Auswahlgremium die Konzepte durch verschiedene Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilt werden konnten“, so Rüdiger Bleck. „Es war uns wichtig Experten aus dem „echten Leben“ für die fachliche Bewertung der Konzepte in die Jury aufzunehmen“, erläutert er.

Im nächsten Schritt werden die teilnehmenden Immobilieneigentümer sowie gewerbetreibende und Gründer über die Entscheidung des Gremiums informiert.

„Welche Konzepte konkret ausgewählt wurden, werden wir dann preisgeben, wenn die Mietverträge geschlossen sind“, erläutert Rüdiger Bleck abschließend.