Ankündigung des Landes NRW Schneidewind: „Starkes Signal für mehr Haushalts-Spielräume“

Wuppertal · Wuppertals Oberbürgermeister Prof. Uwe Schneidewind begrüßt die Ankündigung des Landes NRW, den Kommunen auch die Isolierung der Folgen des Ukraine-Krieges und der Mehrkosten für Energie zu ermöglichen. Dies sei ein „starkes Signal für mehr Haushalts-Spielräume“.

 OB Uwe Schneidewind.

OB Uwe Schneidewind.

Foto: Christoph Petersen

Am Montag (5. September 2022) hatte Kommunalministerin Ina Scharrenbach den NRW-Städten mitgeteilt, dass nicht nur die bisher bis 2022 beschlossene Isolierungsregelung für die Corona-Kosten auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 verlängert wird. Sie soll außerdem analog für sämtliche Mehrkosten in der Folge des Ukraine-Krieges und die massiv gestiegenen Energiekosten der Kommunen angewendet werden.

„Diese Erweiterung ist ein starkes Signal der Kommunalministerin für die Handlungsfähigkeit der Kommunen in den kommenden Jahren“, meint Oberbürgermeister Uwe Schneidewind. „Das Land würdigt damit die extremen Belastungen der städtischen Haushalte durch die aktuellen Entwicklungen, die von den Rathäusern überhaupt nicht zu steuern sind und uns ohne Hilfe die Luft für jede notwendige Stadtentwicklung abschnüren würden.“

Die Isolierung sei ein erster, aber wichtiger Schritt, damit die Kommunen in extrem herausfordernden Zeiten überhaupt weiter in ihre Infrastruktur investieren und wichtige Zukunftsprojekte anstoßen können.

Schneidewind: „Natürlich bleibt es unabhängig davon bei der Forderung der Städte, Corona-bedingte Ausfälle und Mehrkosten in Folge des Krieges durch Bund und Länder zu kompensieren. Sonst würden die Belastungen nur auf künftige Haushalte verschoben. Die Lebensrealität der Menschen wird sehr konkret von der finanziellen Situation der Kommunen geprägt. Daher brauchen die Kommunen gerade in der Krise nachhaltige Entlastung und die volle Solidarität von Bund und Land.“

Die Isolierung der Mehrkosten durch die Corona-Pandemie sei ein bewährtes Mittel: Mit ihr erlaube das Land den Städten, die besonderen Belastungen der Pandemie außerhalb des regulären Haushaltes zu verbuchen. Das Land trägt mit dieser Ausnahmeregelung der Tatsache Geltung, dass die Kommunen diese Kosten weder planen noch wesentlich beeinflussen konnten, ihre Haushalte aber dadurch in Schieflage geraten würden.

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