Prozess Vater bietet Tochter auf Internet-Handelsplattform an

Wuppertal · Die Persönlichkeitsrechte seiner Tochter hatte er mit Füßen getreten, als er die 15-Jährige auf einer frei zugänglichen Internet-Handelsplattform fremden Männern kostenlos zum Sex anbot. Mit seinen eigenen Rechten nahm es der Angeklagte im Vorfeld des nun begonnenen Prozesses hingegen sehr genau.

 Das Landgericht.

Das Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Manche halten sich aus Furcht davor, erkannt zu werden, etwas vors Gesicht – andere wiederum hoffen darauf, auf Fotos verpixelt zu werden. Der 50-jährige Wuppertaler zog es stattdessen vor, aus dem Hausgefängnis kommend solange im Aufzug zu warten, bis auch der letzte Journalist mit seiner Kamera den Saal verlassen hatte. Dass es danach unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterging, war erwartbar für diejenigen, die sich im Vorfeld mit den Vorwürfen befasst hatten.

Die anklagende Staatsanwaltschaft hatte in der Vergangenheit bereits Unfassbares zutage gefördert: Demzufolge soll der zum Tatzeitpunkt zwischen Oktober 2018 und April 2019 in Scheidung lebende Vater die Tochter im Internet als seine volljährige Freundin ausgegeben, und dort für sexuelle Handlungen angeboten haben. Die späteren „Kunden“ hatte er offenbar in dem Glauben gelassen, dass das Mädchen einverstanden sei. Zuvor hatte er die damals 15-Jährige unter Druck gesetzt und ihr mit Handyverbot gedroht. „Zudem soll er sie ermutigt haben, gegen ,sexuelle Unlust´ und Erschöpfung unter anderem Alkohol und Ecstasy-Tabletten zu konsumieren“, ist dazu in der Anklageschrift zu lesen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sei es dem Mann darum gegangen zuzusehen, wie Fremde seine Tochter missbrauchten. Er selbst soll zur Tatzeit vornehmlich Kontakt zu Männern gesucht, aber unter einer Potenzstörung gelitten haben. Er habe sich nur sexuell erregt haben können, wenn er zugesehen habe, wie fremde Männer mit seiner Tochter sexuell verkehrten.

„Wir wissen von mindestens acht Männern, die auf das Angebot eingegangen sind“, war dazu von Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert zu hören. Allerdings könne man nicht ausschließen, dass es möglicherweise noch mehr gewesen sein könnten. Einer der acht Männer hatte im Nachhinein Anzeige erstattet, dem 41-Jährigen sei das Ganze seltsam vorgekommen. Gegen ihn und die anderen werde nicht ermittelt, da ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu auch noch die Freiwilligkeit vorgegaukelt worden sei.

Bei den insgesamt zehn Treffen soll es zu unterschiedlichen Kontakten der 15-Jährigen mit den männlichen Besuchern gekommen sein. Der Angeklagte soll dabei anwesend gewesen sein und sich selbst sexuelle Befriedigung verschafft haben. Die Ermittler hatten E-Mails und Chatverläufe des 50-Jährigen ausgewertet und hatten die „Besucher“ ausfindig machen können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger vor. Die Tochter wurde nach dessen Verhaftung vom Opferschutz der Polizei und vom Jugendamt betreut.

Im Januar war auch der Bruder des 50-jährigen verhaftet worden, der teilweise bei dem sexuellen Missbrauch seiner Nichte zugesehen haben soll. Dazu soll er das Mädchen zu mindestens einem der Männer gebracht und auch seinen eigenen Töchtern Pornografie zugeschickt haben. Der Prozess wird fortgesetzt, am 30. April soll das Urteil verkündet werden.

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