Urteil nach Messerattacke in der Südstadt Vier Jahre und drei Monate Haft

Wuppertal · Im Prozess um eine beinahe tödliche Messerattacke an der Ravensberger Straße hat das Landgericht Wuppertal den Angeklagten (36) zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

 Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Benninghoven, im Landgericht Wuppertal.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Benninghoven, im Landgericht Wuppertal.

Foto: Dirk Lotze

Er ist wegen Alkoholabhängigkeit in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Laut Urteil steht fest, dass der Lagerarbeiter in den frühen Morgenstunden des 21. Februar vor dem Haus seiner Ex-Freundin randalierte; dass er dort schließlich ihren Bruder (39) angriff, der eigens aus Cronenberg angefahren war, um einzuschreiten. Der Angeklagte hat angegeben, dass er sich an seine Stiche - mutmaßlich mit einem Klappmesser - nicht mehr erinnern kann. Er sagt, er bedaure die Tat.

Der Geschädigte erlitt Verletzungen in Bauch und am Arm und wurde notoperiert noch in der Nacht. Dabei stellte sich raus, dass wie durch ein Wunder keine inneren Organe verletzt waren. Der Vorsitzende Richter Robert Bertling stellte fest: "Er hatte unglaubliches Glück."

Das Gericht folgte der Auffassung des Verteidigers, Rechtsanwalt Harald Benninghoven, dass der Angeklagte seine Attacke aus eigenem Entschluss abgebrochen hat und er somit nicht des versuchten Totschlags schuldig ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Akzeptiert der 36-Jährige seine Strafe, kann er sofort seine Entzugstherapie antreten. Bis dahin sitzt er weiter in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr.

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