Unfassbar schlampig

Wuppertal · Im Strafprozess gegen einen früheren Mitarbeiter der Troxler-Haus-Wohnsiedlung hat das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt. Drei strafbare Handlungen wurden ihm nachgewiesen, in 76 Anklagepunkten wurde er freigesprochen.

Amtsrichter Markus Schlosser stellte fest: "Seine Abrechnungen waren von einer Schlampigkeit, die ihresgleichen sucht." Zeugen hatten beschrieben, wie der Angeklagte Geld der Bewohner wie gerade nötig aus verschiedenen Umschlägen oder einem Stoffbeutel verwendete und Quittungen alle paar Monate in Listen eintrug. Damit überschritt der Wohn-Betreuer laut Urteil die Grenze zum Missbrauch fremden Vermögens.

Bei den festgestellten Taten geht es um Zahlungen für Möbel und Urlaubsfahrten, die vom rechtlichen Betreuer des Geschädigten überwiesen wurden, ohne dass der Angeklagte die Beträge richtig verbucht hätte. Damit versickerten rund 2.500 Euro — was wohl ohne eine Prüfung Anfang 2013 nie aufgefallen wäre.

Nicht erwiesen sind die Vorwürfe, die überhaupt zu dieser Prüfung geführt hatten: Unplausible Anschaffungen etwa von Kleidung, die den Bewohnern nicht hätte passen können, von Männerparfüm für Frauen und Schreibmaterial für Leute, die angeblich nicht schreiben. Das Gericht folgte der Staatsanwältin in ihrer Einschätzung: Das alles kann eben doch so für die Bewohner gekauft worden sein. Für eine mutmaßliche Selbstbedienung des Angeklagten an Gemeinschaftseinkäufen spreche letztlich nur eine einzige Zeugenaussage, nach der der Angeklagte gesagt haben soll: "Das lohnt sich." Eine Zeugin im Verfahren muss mit einer Anzeige wegen Falschaussage rechnen, weil sie den Angeklagten womöglich zu Unrecht belasten wollte.

Laut Richter machte es die Wohn-Siedlung indes dem Angeklagten denkbar leicht: "Kontrollen hat man über Jahre nicht für nötig gehalten." Richtlinien und Schulungen für Mitarbeiter hätten gefehlt.

Der 45-Jährige hörte das (noch nicht rechtskräftige) Urteil an, ohne eine Regung zu zeigen. Sein Verteidiger, Anwalt Rüdiger Schöpf, erklärte: "Mein Mandant hat seit seiner Ausbildung in dieser Einrichtung gearbeitet, er hat dort gelebt und geheiratet. Und man hat ihn aufgrund dieser Vorwürfe vor die Tür gesetzt und ihm gesagt: 'Da ist die Straße'. Das muss auch gesagt werden."

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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