Mini-Streit geht vor Gericht

Wuppertal · Das als drolliger Werbeträger an einer Hausfassade an der Aue montierte Auto bleibt ein Zankapfel. Die Verwaltung findet, dass der Mini den Denkmalschutz beeinträchtigt.

 Das Objekt des Anstoßes. Saniert mit Mini dran, der laut Stadt „in Gestaltung und Farbigkeit in Konkurrenz zum Denkmal tritt“.

Das Objekt des Anstoßes. Saniert mit Mini dran, der laut Stadt „in Gestaltung und Farbigkeit in Konkurrenz zum Denkmal tritt“.

Foto: Raina Seinsche

Über den bizarren Konflikt berichtete die Rundschau schon vor knapp einem Jahr: Investor Peter Krämer hatte das marode Haus an der Ecke Aue und Laurentiusstraße gekauft, aufwändig saniert und dabei auch die beiden denkmalgeschützten Fassaden wieder in Schuss gebracht. Die immer schon als große Werbefläche genutzte und genau wie das Dach nicht geschützte fenster- und schmucklose Gebäudeseite zur Kasinostraße hin bestückte er dann mit neuen Schriftzügen — und eben jenem Mini in luftiger Höhe, der auf das nahe liegende BMW-Autohaus hinweist.

Dann gab es Gegenwind von der Stadt: "Der Werbeträger tritt in Gestaltung und Farbigkeit in Konkurrenz zum Denkmal", so die Lesart der Verwaltung, die auf die Entfernung des Wagens pocht, an dessen Anblick dem Vernehmen nach sogar Oberbürgermeister Peter Jung seine Freude gehabt haben soll.

"Vorher waren da beleuchtete Werbetafeln der Städtereklame auf einer weit hässlicheren Fassade erlaubt", ärgerte sich Krämer damals und entfernte zwar die Reklame am früher ebenfalls jahrelang beschrifteten Giebel, ließ den Mini aber hängen. Jetzt muss das Verwaltungsgericht über den Verbleib entscheiden — Mitte August wird der Fall in Düsseldorfverhandelt.

Mit Blick auf das laufende Verfahren will sich Krämer jetzt zwar nicht mehr offiziell äußern. Nach Rundschau-Informationen geht es dem im Tal vielfältig engagierten Investor aber ums Prinzip. "Wer Geld anpackt und was macht, kriegt hinterher noch einen Tritt in den Hintern", hatte er mit Blick auf die unübersehbare Aufwertung der einstigen Problem-Immobilie schon 2014 gesagt. Und der Stadtverwaltung auch vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen. Als Beleg führte Krämer dabei den ebenfalls von ihm sanierten Bahnhof Steinbeck an, an dessen denkmalgeschützter Fassade Mieter ohne sein Zutun inzwischen großflächige Werbeschriftzüge anbringen durften...

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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