Synagoge: Staatsanwaltschaft ficht Urteil an

Im Prozess um den nächtlichen Brandanschlag auf die Bergische Synagoge vom Juli 2014 wird das Urteil des Amtsgerichts vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat Berufung gegen die Bewährungsstrafen der drei Angeklagten (18, 24 und 29 Jahre alt) aus Barmen eingelegt.

Der Ankläger hatte in seinem Plädoyer für die beiden älteren Angeklagten Gefängnis von 27 Monaten gefordert, für den Jüngsten Jugendhaft von zwei Jahren. Wegen der Länge könnte keine dieser Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Die fünf mit Diesel gefüllten Brandsätze der Täter seien — einmal abgeworfen — nicht mehr zu kontrollieren gewesen, argumentierte der Ankläger. Es sei purer Zufall, dass die Lunten verlöschten und der Anschlag weitgehend fehlschlug. Ziel der Angeklagten, die aus Palästina stammen, sei gewesen, "den Krieg in unser Land zu tragen".

Die Angeklagten fechten das Urteil des Jugendschöffengerichts bislang nicht an. Sie hatten jeweils für mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen und befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Als zweite Instanz wird das Landgericht alle Zeugen erneut vernehmen müssen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung nicht zurückzieht.

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