Fall ASS: Oberlandesgericht gibt Wuppertal Recht „Später Sieg der Stadt“

Wuppertal / Hamm · Im Rechtsstreit der Stadt gegen die Bochumer Sportmarketingfirma ASS Bochum hat das Oberlandesgericht Hamm der Stadt Wuppertal Recht gegeben und ihr rund 226.000 Euro zugesprochen. Das teilt die Wuppertaler Ratsfraktion der Linken per Pressemitteilung mit.

 Gerd-Peter Zielezinski ist Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat. Er teilt sich das Amt gleichberechtigt mit Susanne Herhaus.

Gerd-Peter Zielezinski ist Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat. Er teilt sich das Amt gleichberechtigt mit Susanne Herhaus.

Foto: Peter Wiesen

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Linken: „Dieses Verfahren hatte der damalige Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis 2016 gegen erhebliche Widerstände der Stadtspitze auf den Weg gebracht.“ „Bekanntlich“, so Zielezinski weiter, habe die Kämmerei für einen bis 2005 befristeten Werbevertrag bis 2016 jährlich rund 80.000 Euro gezahlt – „obwohl eine Gegenleistung aus dem Werbevertrag, das Anbringen der Werbeaufkleber der Stadt, nicht erbracht wurde.“

Gerd-Peter Zielezinski im Wortlaut: „Es ist erfreulich, dass die Stadt einen Teil der zu Unrecht gezahlten ‚Werbegebühren’ zurückbekommt. Schade ist allerdings, dass Ansprüche von über 600.000 Euro verloren sind, weil die Ansprüche verjährt sind. Bleibt die Frage, wie es möglich war, dass in Wuppertal solche Geschäfte aus der Stadtspitze heraus gemacht wurden und warum die Verantwortlichen Ansprüche in dieser Höhe haben verjähren lassen.“

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