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Schöffen am Gericht, im Namen des Volkes

Im Gespräch mit zwei Schöffinnen : Schöffen: „Im Namen des Volkes“

Mit Beginn des Jahres traten 101 Hauptschöffen und 196 Hilfsschöffen am Wuppertaler Landgericht ihren Dienst als ehrenamtliche Richter an. Ulrike Hörster, Vorsitzende des Wuppertaler Schöffenverbandes, weiß aus eigener Erfahrung, was jetzt auf die Neu-Schöffen zukommt.

Eine der neu gewählten Schöffen ist Tanja Hoffmann, 47 Jahre alt, studierte Bauingenieurin. Der Wunsch, fünf Jahre lang als ehrenamtliche Richterin zu urteilen, liegt für sie im deutschen Prozessrecht begründet: Im Namen des Volkes ergehen in Deutschland Beschlüsse und Urteile. Tanja Hoffmann ist ein Teil des Volkes. Sie sieht es als ihre Pflicht, sich aktiv in die Rechtsprechung einzubringen.

Schon als Studentin wollte die Wuppertalerin sich als Schöffin engagieren. Im Berufsleben hat sie den Schritt schließlich gewagt – und wurde zur Hilfsschöffin berufen. Wenn ein Hauptschöffe krank wird oder verreist, springt die Bauingenieurin ein. Kurzfristig erreichbar und flexibel muss sie sein, was Tanja Hoffmann – nach Absprache mit ihrem Arbeitgeber – glücklicherweise auch ist.

Ulrike Hörster ist Sprecherin der Wuppertaler Bezirksgruppe der Schöffen und war jahrelang Geschäftsführerin des Wuppertaler Kinderschutzbundes. Von 1993 bis 2000 urteilte die 78-Jährige selbst als Schöffin am Landgericht. Als Regionalgruppenleiterin steht sie den Schöffen mit Ratschlägen zur Seite und organisiert VHS-Kurse für die neuen „Richter ohne Robe“.

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„Man hat keinen Einfluss darauf, ob man als Haupt- oder Hilfsschöffe eingesetzt wird “, erklärt die 78-Jährige das Auswahl-Prozedere zum ehrenamtlichen Schöffenamt. Wichtig sei es daher, beide Optionen frühzeitig mit dem Arbeitgeber abzuklären. Ein Hauptschöffe muss in der Regel einmal im Monat zu Gericht. Ein Hilfsschöffe springt ein, wenn andere ausfallen. „Nur bei größeren Prozessen, wie dem Springmann-Prozess, sitzen von Anfang neben den Hauptschöffen zusätzlich Ergänzungsschöffen im Saal. Im laufenden Prozess darf kein Wechsel stattfinden.“

Tanja Hoffmann hat bisher noch an keiner Verhandlung teilgenommen. „Ich habe schon Respekt davor“, gibt die Bauingenieurin zu. „Ich entscheide über das weitere Schicksal eines Menschen. Das ist eine große Verantwortung.“ Aber genau das war auch der Grund für ihre Bewerbung. „Damit die Richter keine weltfremden Urteile fällen.“

Wirtschaftsdelikt, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Raub – nach einer kurzen Einführung des Richters geht es in die Hauptverhandlung. Zur Urteilsfällung ziehen sich die Schöffen mit dem Richter in einen separaten Raum zurück und beraten über die Höhe des Strafmaßes. Zwar kommt es selten vor, aber bei gespaltener Meinung können die Schöffen den Richter überstimmen.

„Nach der Verhandlung geht es dann nach Hause, das Urteil schwirrt im Kopf herum und ich darf mit niemandem reden, nicht mit der Familie oder dem Ehemann, wie ich oder der Richter gestimmt haben“, erinnert sich Ulrike Hörster an ihre Zeit als Schöffin. Alles mit sich selbst auszumachen fiel ihr in dieser Zeit nicht leicht. Nach zwei Amtsperioden (damals noch vier anstatt fünf Jahre) zog sie einen Schlussstrich. „Ich hatte am Ende keine Lust mehr, über jemanden zu richten“, erklärt sie ihren Entschluss. Und etwas später im Gespräch: „Oft dachte ich mir abends: Das war schlimm. Schade, dass wir nicht anders urteilen konnten.“

Tanja Hoffmann ist gespannt, was sie in den nächsten fünf Jahren als Schöffin erwartet. „Mir gefällt es, mich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Ich habe eine Schwäche für die Juristerei.“ Ob sie von sich selbst behaupten würde, einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn zu haben? Darauf antwortet sie, nach kurzer Überlegung: „Ich muss in meinem Beruf viel verhandeln. Im Schöffenamt kann ich dafür bestimmt noch etwas lernen.“