Streit um die Kosten Offener Ganztag: SPD kritisiert mangelnde Hilfe des Landes

Wuppertal / Düsseldorf · Das Land Nordrhein-Westfalen lässt nach Ansicht der Wuppertaler SPD-Fraktion die Kommunen bei der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026/27 „ziemlich hängen“.

Susanne Giskes.

Foto: Jens Grossmann

„Die Finanzierung der OGS-Gruppen ist für Kommunen mit einer mehr als angespannten Kassenlage eine große Belastung. Bereits im letzten Jahr hat der Rat der Stadt beschlossen, zusätzliche städtische Zahlungen an die OGS-Träger (200.000 Euro pro Jahr, Anm. der Red.) zur Verfügung zu stellen, damit diese ihr Betreuungsangebot uneingeschränkt aufrechterhalten können“, so die SPD. „Immer verbunden mit der Hoffnung, dass das Land endlich Verantwortung übernimmt und mit einem Ausführungsgesetz für realistische Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung des Offenen Ganztags sorgt.“

Doch passiert sei bislang wenig. „Nun sehen wir uns erneut gezwungen, den freiwilligen städtischen Zuschuss an die Träger für das gesamte nächste Schuljahr zu erhöhen, damit uns das Angebot nicht wegbricht und die Träger erstmal Planungssicherheit erhalten“, erläutert Susanne Giskes, SPD-Sprecherin im Ausschuss für Schule und Bildung, den gemeinsamen Antrag zur Fortführung der zusätzlichen städtischen Zahlungen für die Träger der offenen Ganztagsschule bis Ende Juli 2026.

Johannes van Bebber (Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses): „Das fehlende Landesausführungsgesetz hat zur Folge, dass die Qualität des Ganztages am Ende von der kommunalen Kassenlage abhängt. Wir reden hier von einer Deckungslücke von 78 Prozent. Das Land stellt pro Gruppe 50.000 Euro bereit, doch die tatsächlichen Kosten liegen bei circa 128.000 Euro – eine Unterfinanzierung, die Kommunen und Träger auffangen sollen.“

Van Bebber weiter: „Wie soll das auf Dauer funktionieren? Das ist nicht nur hochgradig ungerecht, sondern führt im schlimmsten Fall dazu, dass uns die Träger wegbrechen. Aus diesem Grunde fordern wir vom Land die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“