Landgericht Wuppertal Prozess: 19 Personen der illegalen Zigarettenproduktion beschuldigt

Wuppertal / Düsseldorf · 19 Angeklagte müssen sich ab dem 5. Mai 2025 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung oder der Beihilfe dazu vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Die 6. große Strafkammer als 1. Wirtschaftsstrafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal legt den Angeklagten zur Last, in der Zeit von Mai bis Oktober 2024 in unterschiedlichem Umfang daran beteiligt gewesen zu sein, dass in zwei illegalen Produktionsstätten in Velbert und Radevormwald Millionen von Zigaretten hergestellt worden sein sollen, die an Dritte im In- und Ausland hätten verkauft werden sollen.

Auf den Zigarettenpackungen, die den Anschein gehabt haben sollen, von verschiedenen namhaften Herstellern produziert worden zu sein, sollen die Steuerzeichen gefehlt haben, über deren Verwendung die Tabaksteuer entrichtet worden wäre. Für die nach dem Anklagevorwurf allein in Velbert produzierten fast 17 Millionen Zigaretten sollen so über drei Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein.

Darüber hinaus sollen in Velbert 12,5 Tonnen unversteuerten Feinschnitts sichergestellt worden sein, der aus der mutmaßlichen Produktionsstätte in Radevormwald stammen soll. Die Steuerschuld hierfür hätte über eine Million Euro betragen. In den Fabrikhallen in Radevormwald sollen fast vier Millionen unversteuerter Zigaretten und mehr als anderthalb Tonnen unversteuerten Feinschnitts aus Rohtabak hergestellt worden sein, der für die weitere Zigarettenproduktion in Velbert vorgesehen gewesen sei.

Mangels entsprechender Versteuerung dieser Tabakerzeugnisse sei ein (weiterer) Steuerschaden in Höhe von fast 850.000 Euro eingetreten. Der mutmaßliche Gesamtsteuerschaden für beide Produktionsstätten soll mithin 4,9 Millionen Euro betragen.

Den Angeklagten, denen vorgeworfen wird, sich zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, sollen nach den Ausführungen in der Anklageschrift unterschiedliche Verantwortungsbereiche und Aufgaben zugekommen sein, wie zum Beispiel Installations- und Umbauarbeiten in den mutmaßlichen Produktionsstätten, Produktionstätigkeiten im Sinne der Arbeit an den Maschinen oder Verpackungs- und Verladearbeiten. Drei der Angeklagten sollen die Hauptverantwortlichen vor Ort in Velbert oder Radevormwald gewesen sein. Sie sollen monatlich jeweils mindestens 5.000 Euro als Verdienst erhalten haben.

Der Prozess vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.