Urteil nach schwerem Unfall unter Alokoholeinfluss "Nur Zigaretten holen"

Wuppertal · Kaum einen Monat nach seinem 18. Geburtstag und mit einem drei Wochen alten Führerschein in der Tasche fuhr ein schwer alkoholisierter Schüler am 25. April 2015 in der Beek beinahe sich selbst und zwei Freunde zu Tode.

 Nur noch Schrottwert hatte der Passat des Vaters. Die jungen Leute im Innenraum wurden verletzt - blieben aber ohne bleibende körperliche Schäden.

Nur noch Schrottwert hatte der Passat des Vaters. Die jungen Leute im Innenraum wurden verletzt - blieben aber ohne bleibende körperliche Schäden.

Foto: Holger Battefeld

Die drei wollten während einer Party nochmals Zigaretten holen. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer jetzt nach Jugendrecht.

Der 18-Jährige war im Passat des Vaters gegen 4.35 Uhr mit mehr als 1,25 Promille Blutalkohol auf trockener Fahrbahn von der Straße abgekommen. In einer Rechtskurve hatte er bei überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Der Wagen rammte einen dicken Steinbrocken am Straßenrand, der ihn abbremste und prallte anschließend gegen einen Baum. Der Tacho blieb bei 50 Stundenkilometern stehen; erlaubt ist an dieser Stelle jedoch nur Tempo 30.

Ein Zeitungsbote rief sofort die Polizei und lief zur Unfallstelle, binnen Minuten kamen Nachbarn dazu und halfen. Einer der Mitfahrer habe geschrien und geweint: "Ich will nicht sterben." Der Zweite habe kaum ansprechbar daneben gehockt. Während der Rettungsdienst kam, habe der Angeklagte — blutverschmiert — sofort zugegeben: "Ich bin schuld. Ich bin gefahren. Ich habe getrunken." Die drei Heranwachsenden wurden in einem Krankenhaus stationär versorgt; körperliche Schäden werden ihnen wohl nicht bleiben.

In einem Gespräch mit Freunden und Eltern habe der Angeklagte um Entschuldigung gebeten, sagte ein Mitfahrer. Er habe das nicht für nötig gefunden: "Wir haben uns keine Gedanken gemacht. Nochmal los zu fahren war einfach eine dumme Aktion."

Strafverteidiger Ingo Losch wertete die Trunkenheitsfahrt und Körperverletzung des 18-Jährigen als fahrlässige Taten — und das Gericht bestätigte das. Jugendrichterin Claudia Weiser verhängte als erzieherische Maßnahme — noch nicht rechtskräftig — 250 Euro Geldauflage und 60 Arbeitsstunden. Der Führerschein wird auf elf Monate gesperrt; erst danach kann der Angeklagte ihn neu beantragen.

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