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"Nur" gefährliche Körperverletzung?

"Nur" gefährliche Körperverletzung?

Die Messerattacke vom Kipdorf kommt vor das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft rückt dabei vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab.

Mit einer gefährlichen Messerattacke auf offener Straße vom Ende Juli vergangenen Jahres muss sich ab Donnerstag das Amtsgericht befassen. Laut früherer Mitteilung der Polizei war ein 25-jähriger Wuppertaler am Tattag gegen Mittag in der Nähe einer sozialen Beratungsstelle an der Straße Kipdorf in der Elberfelder City von einem 21-jährigen Mann angegangen worden. Dabei soll der Jüngere den Älteren vor Zeugen in den Schwitzkasten genommen und ihn durch mehrere Stiche schwer verletzt haben. Möglicher Hintergrund: Der jetzt angeklagte 21-Jährige soll eine Beziehung zur Ex-Freundin seines Opfers unterhalten haben.

Der Mann war zunächst geflohen, stellte sich aber wenige Stunden später der Polizei, bei der bereits eine Sonderkommission nach ihm fahndete. Er muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sollte er verurteilt werden, muss er mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen.

Den Vorwurf des versuchten Totschlags, wegen dem zunächst ermittelt worden war, erhält die Staatsanwaltschaft aber nicht aufrecht. Demnach könnte der 21-Jährige seinen Angriff womöglich aus eigenem Entschluss abgebrochen haben.

Die Sitzung des Schöffengerichts am Eiland beginnt am morgigen Donnerstag um 9 Uhr.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)