Prozess in Wuppertal Mord in Kleingartenanlage: Angeklagter hat ausgesagt

Wuppertal · Geschieht ein Mord, findet man die Tragik vor allem beim Opfer. Ein Mensch wurde gewaltsam aus dem Leben gerissen und eine solche Tat lässt sich durch nichts entschuldigen. Der Täter hat sich für sein Tun zu verantworten - da gibt es keine Frage, und das wird auch hier so kommen. Was sich allerdings im Mai 2019 in der Kleingartenanlage „Am Springen“ zugetragen haben soll, könnte auch einen dunklen Schatten auf den Mann werfen, der dort zu Tode kam.

 Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor Prozessbeginn.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor Prozessbeginn.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Glaubt man dem 33-jährigen Angeklagten, der mit einem Rohr auf sein Opfer eingeschlagen hatte, so soll der Mann ihm zuvor gesagt haben, er suche jemanden, mit dem er Sex haben könne. Den Angeklagten soll er gefragt haben, ob er ihn sexuell befriedigen könne - und als die Sache vorbei gewesen sei, habe das spätere Opfer erneut gesagt: „Ich brauche jemanden zum F...“. Da oben auf dem Parkplatz habe er drei Mädchen gesehen, mit denen könne man das doch machen. Die Frage des Angeklagten danach, ob er sexuelle Erfahrungen mit Kindern und auch mit Säuglingen habe, soll der Mann bejaht haben. Beim 33-Jährigen - selbst als Kind sexuell missbraucht - sollen in diesem Augenblick die Sicherungen durchgebrannt sein.

Wegen der vorausgegangenen sexuellen Handlungen habe er sich beschmutzt und erniedrigt gefühlt. Er soll mit Fäusten auf sein Opfer eingeschlagen und dann zurück zum Parkplatz der Kleingartenanlage gelaufen sein, um Zeugen danach zu fragen, ob sie einen spitzen Gegenstand hätten. Mit einem Rohr in der Hand soll er dann zum Tatort zurückgelaufen sein, um den Mann damit zu erschlagen. Danach soll er ihn noch mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben - hinterher eilende Zeugen sollen diese Tritte beobachtet haben. Nach der Tat sei er erst in ein Hotel geflohen, um von dort zum Bahnhof zu laufen. Den habe er gewischt, nachdem er dort einen Eimer mit Lappen vorgefunden habe. Die Wischaktion sei ein Teil der „Schnitzeljagd“ gewesen, die er habe abarbeiten müssen. Dazu habe auch gehört, dass er zuvor im Hotel an Zimmertüren geklopft habe. Noch vor der Tat sei er nach Leverkusen gefahren und als er dort einen Schirm gesehen habe, sei das für ihn die Aufforderung zum Selbstmord gewesen.

Der psychiatrische Sachverständige sprach von „magischem Denken“, von dem der Angeklagte i den Wochen und Monaten vor dem Mord durch sein Leben getrieben worden sei. Der hatte zuvor erzählt, überall auf der Suche nach Zeichen dafür gewesen zu sein, was er als Nächstes zu tun habe. Sein Ziel: Er habe wieder mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter zusammenleben wollen.

Und auch zu dieser Geschichte gehört eine Tragik, die den Angeklagten kurz vor der Tat in einen psychischen Ausnahmezustand versetzt hatte. Zeit seines Lebens auf der Suche nach familiärem Halt, meinte er den mit seiner Lebensgefährtin gefunden zu haben. Die Zeit nach dem Kennenlernen sei wunderbar gewesen und der Tag, an dem man damals zufällig in der Kleingartenanlage „Am Springen“ auf der Terrasse einer Gartenhütte strandete, sei der beste seines Lebens gewesen. Dort habe er, vom „magischen Denken“ getrieben, nach der Freundin suchen wollen, die ihn Monate zuvor aus der gemeinsamen Wohnung geworfen habe. Während deren Risikoschwangerschaft habe er die ganzen neun Monate mit ihr auf der Couch gesessen und als die Freundin nach der Geburt depressiv geworden sei, will er sich um Frau und Tochter gekümmert haben.

Zuletzt soll der Angeklagte 127 Kilo gewogen, exzessiv Drogen genommen haben und verwahrlost gewesen sein. Er habe Angst gehabt, die Wohnung zu verlassen. „Wir hatten einen schönen Sommer, danach ging’s nur noch bergab“, beschrieb er ein Leben inmitten von Arbeitslosigkeit, Drogenkonsum und Beziehungsstress. Am Ende habe ihm die Freundin auch noch aufgetischt, dass das Kind nicht von ihm sei - von da an sei er nur noch zwischen Kellern, der Wohnung von Bekannten und Bahnhöfen herumvagabundiert. Er habe sich von allem und jedem bedroht gefühlt und in dieser Zeit habe auch das „magische Denken“ begonnen, von dem er sich erhofft habe, die Familie zurückgewinnen zu können.

Von vermeintlichen Zeichen getrieben, sei er in den Tagen vor der Tat auch durch Wuppertal geirrt. An Autobahnauffahrten habe er Autofahrer anhalten wollen, weil er gedacht habe, er komme sonst zu spät zu den Orten, an denen seine Freundin auf ihn warten würde. Auch in der Kleingartenanlage „Am Springen“ soll er noch vor der Tat an Autoscheiben geklopft und Leute gebeten haben, ihn mit dem Auto zum „CinemaxX“ an der Kluse zu bringen. Auch dort in seinem Wahn auf ihn wartend: Seine Freundin, die er unbedingt habe zurückholen wollen. Mehrere Tage sei er dann noch durch die Stadt geirrt, habe Blätter von Büschen gegessen und Wasser aus der Wupper getrunken. Eine Bekannte habe dann die Polizei alarmiert, als er vor deren Wohnung gestanden habe.

Dem psychiatrischen Gutachten dürfte in diesem Prozess eine besondere Bedeutung zukommen - möglicherweise hat der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, als er sein Opfer erschlug. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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