Landgericht Messerattacke im Deweerthschen Garten: Anklage wegen versuchten Totschlags

Wuppertal · Im Prozess um eine gefährliche Messerattacke im Deweerthschen Garten in Elberfeld muss sich der 22 Jahre alte Angeklagte aus Wuppertal nun doch wegen versuchten Totschlags verantworten. Das Amtsgericht gibt sein Verfahren an die Große Jugendstrafkammer des Landgerichts ab.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Seit Mitte März hatten die Richter die Zeugen der mutmaßlichen Tat aus der Nacht zum 24. Juni 2017 angehört. Die Staatsanwaltschaft hatte gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der 22-Jährige habe verletzen, aber nicht töten wollen.

Jugendrichterin Claudia Weiser hingegen stellte fest, der Angeklagte könne doch das Leben eines seiner beiden Opfer wissentlich riskiert haben: „Es hat sich ein Sachverhalt ergeben, der von der Anklage abweicht. Alles Weitere muss das Landgericht entscheiden.“

In der Sommernacht hielten sich Zeugen zufolge mehr als 200 Personen im Park unterhalb des Ölbergs auf. Der heute 22-Jährige sei mit Freunden unterwegs gewesen. Mitglieder einer anderen Gruppe hätten ihn wegen seines Übergewichts verlacht. Im folgenden Streit sei ein 27 Jahre alter Mann dazwischen gegangen. Diesen habe der Angeklagte mit einem Stich in den Oberkörper schwer verletzt.

Der Angeklagte habe sich vorübergehend zurückgezogen. Er sei aber zurückgekehrt, als der Rettungsdienst eintraf und habe einen erneuten Messerangriff gestartet - wieder auf den 27-Jährigen. Dieser Mann kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Ein 25 Jahre alter, weiterer Mann habe später ebenfalls blutige Verletzungen an sich entdeckt. Er habe zunächst geglaubt, jemand habe ihn geschlagen.

Die Polizei traf Beamten zufolge im Park auf einen Tumult wie bei einer Massenschlägerei. Den Angeklagten fassten Polizisten auf der Friedrich-Ebert-Straße. Seine Kleidung war mit dem Blut der Opfer bespritzt. Bei sich soll er die mutmaßliche Tatwaffe gehabt haben: ein Taschenmesser militärischer Aufmachung.

Vor den Richtern bat der Mann um Entschuldigung: Ein Anderer habe sichtlich zum Kampf bereit gemacht und seine Jacke ausgezogen. Er wiederum habe sich verteidigen müssen. Er wisse nicht mehr viel vom Geschehen, fügte der Angeklagte hinzu: "Ich bin irgendwann in der Zelle im Präsidium aufgewacht."

Die Polizei setzte noch in der Nacht eine Mordkommission ein. Der 22-Jährige soll 1,65 Promille Blutalkohol gehabt haben. Seinem Bericht zufolge hatte er sich an einem Wetttrinken beteiligt. Über das Geschehen im Deweerthschen Garten sagte einer der vorgesetzten Polizisten: "Man nennt es wohl ,feiern'. Für mich ist das Saufen und Sinnlos-im-Park-Sitzen."

Das Landgericht kann härtere Strafe als das Amtsgericht verhängen, bei versuchtem Totschlag bis zu zehn Jahren Jugendhaft. Für ein Urteil müssen die Richter alle Zeugen ein weiteres Mal vernehmen. Ein Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.

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