Staatsanwaltschaft Schwebebahn-Unfall: Kein Verfahren

Wuppertal · Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nach dem Absturz einer Stromschiene vom Gerüst der Schwebebahn im November 2018 eingestellt. Es bestand zuvor der Verdacht der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs.

 Die Sicherung des Gerüstes am Tag des Absturzes.

Die Sicherung des Gerüstes am Tag des Absturzes.

Foto: Christoph Petersen

„Die wegen dieses Vorfalls eingeleiteten Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten ergeben. Nach den Ausführungen des mit der Ermittlung der Unfallursache beauftragten Sachverständigen ergaben sich weder Hinweise für eine überhöhte Geschwindigkeit der die Strecke zuvor befahrenden Schwebebahnen, noch für etwaige Defizite in der Wartung der Wagen bzw. der Strecke oder etwaige Sabotageakte“, heißt es in einer Stellungnahme.

Ursache des Unglückes sei „ein zuvor nicht erkennbarer Materialverschleiß an zwei hintereinander montierten Klemmbacken der Stromschienenhalterung“ gewesen. „Der Bruch dieser Klemmbacken führte im Laufe der Zeit zu weiteren Schäden an den Halterungen der Stromschiene und letztendlich zu deren Absturz.“

Am 18. November 2018 gegen 13.55 Uhr hatte sich im Bereich des Sonnborner Ufers / Siegfriedstraße ein Teil einer am Gerüst der Schwebebahn montierten Stromschiene gelöst und war auf ein auf der Brücke Siegfriedstraße in Wuppertal haltenden Auto gestürzt. Der Fahrer des Cabriolets entging seinerzeit nur knapp schweren Verletzungen, da die Schiene auf das Heck des Fahrzeuges fiel und ihn verfehlte.

Die Schwebebahn steht seitdem still. Die Stadtwerke (WSW) hoffen, dass sie im Spätsommer wieder fährt. Der Gesamtschaden wird auf rund zwei Millionen Euro geschätzt.

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