Marihuana-Handel am Berliner Platz Landgericht verurteilt sieben Angeklagte

Wuppertal · Die Polizei hatte Sommer und Herbst 2017 in einer Großaktion Dealer am Oberbarmer Bahnhof beobachtet und gefilmt. Wird das Urteil rechtskräftig, müssen nur drei in Strafhaft.

 Verhandlung des Landgerichts fand im Schwurgerichtssaal statt. Auf der Leinwand spielten die Richter Aufnahmen der Überwachungsaktion der Polizei vor.

Verhandlung des Landgerichts fand im Schwurgerichtssaal statt. Auf der Leinwand spielten die Richter Aufnahmen der Überwachungsaktion der Polizei vor.

Foto: Dirk Lotze

Das Landgericht hat sieben Angeklagte aus Wuppertal nicht rechtskräftig als Mitglieder einer Drogenbande verurteilt: Die Männer im Alter von 23 bis 30 Jahren hätten am Berliner Platz, nahe dem Bahnhof Oberbarmen, Marihuana an Jugendliche und weitere Endabnehmer verkauft. Für drei Angeklagte betragen die Strafen jeweils mehr als drei Jahre, weil sie vorbestraft sind. Die höchste Verurteilung lautet auf drei Jahre und neun Monate. Bewährung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Im Großprozess mit 31 Verhandlungstagen und Kosten der Justiz im sechsstelligen Euro-Bereich ging es insgesamt um weniger als 50 Gramm Marihuana. Die Polizei hatte den Platz 2017 mehrere Monate lang beobachtet und gefilmt. Richter Jochen Kötter kommentierte: "Es ist selten, dass die Polizei einem Geschehen mit so viel Energie nachgeht. Das ist vielleicht wirklich der Politik und dem Druck eventuell der Bezirksvertretung geschuldet." Das Gericht habe versucht, sich davon frei zu machen.

Der Zusammenhang der Angeklagten sei weniger eng gewesen als etwa bei einer Diebesbande, merkte der Richter an: "Das war eher ein Flickenteppich." Deutlich zurückzuweisen sei allerdings die Sicht der Verteidiger. Demnach sollte die Szene am Berliner Platz "ein Markt mit vielen Einzelgeschäften" gewesen sein.

Zur Anklage kamen 78 Straßengeschäfte mit Endabnehmern. Die Mengen betrugen teils 0,1 Gramm; die Qualität sei mäßig gewesen. Die Angeklagten sollen ihren Gewinn aufgebessert haben, indem sie Abnehmer über die verkaufte Menge täuschten. Ein Handwerker, der für seinen Feierabend-Konsum gekauft hatte, merkte im Zeugenstand an: "Umgerechnet habe ich für ein Gramm satte 15 Euro bezahlt. Und dann auch noch das Strafverfahren. Schönen Dank." Er fügte hinzu, die Aktion der Polizei habe die Atmosphäre rund um den Platz tatsächlich verändert: "Die Grüppchen mit ihren Ghettoblastern sind verschwunden."

Für die Ermittler hatten die Richter ein klares Lob: "Das waren keine Haudraufs, keine Abnicker, die sich dafür hergegeben hätten, arme kleine Flüchtlinge zu Drogenhändlern stempeln - weil ja irgendwer schuld sein muss für die Zustände am Berliner Platz."

Vier Angeklagte mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr vier Monaten und zwei Jahren entließen die Richter aus der Untersuchungshaft. Alle Angeklagten müssen mit ausländerrechtlichen Folgen rechnen, wenn die Urteile rechtskräftig werden. Sie können Revision einlegen, die Staatsanwaltschaft ebenso. Letztere hatte teils erheblich höhere Strafen beantragt. Ein Angeklagter hat weitere Personen belastet. Gegen die laufen nun eigene Verfahren.

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