Baumschutzsatzung „Haus & Grund“-Kritik an Verwaltung

Wuppertal · „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“ wirft der Verwaltung vor, bei Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume mit zweierlei Maß zu messen.

 Ein Stadtbaum an der Alten Freiheit.

Ein Stadtbaum an der Alten Freiheit.

Foto: Achim Otto

„Dass abgestorbene, kranke und gefährliche Bäume gefällt werden müssen, steht außer Frage. Dies gilt sowohl für die Stadtverwaltung als auch den privaten Eigentümer. Doch Ersatzbepflanzungen müssen zügig erfolgen. (…) Den privaten Eigentümern werden per Baumschutzsatzung Ersatzbepflanzungen auferlegt. Erfolgen diese nicht oder nicht rechtzeitig, muss der private Eigentümer mit Zwangsmaßnahmen und Bußgeldern rechnen“, so der Vorstandsvorsitzende Hermann Josef Richter. „Die Stadtverwaltung hingegen beruft sich lapidar darauf, dass weder Personal noch Geld vorhanden sind. Ersatzbepflanzungen können daher erst später erfolgen. Und dies gilt bereits für den aktuellen.“

Im nächsten Jahr werde die Zahl der Baumfällungen verdoppelt werden. Richter: „Wann und wie sollen dann Ersatzbepflanzungen erfolgen, wenn die Stadtverwaltung bereits zum jetzigen Zeitpunkt keine Kapazitäten hierfür hat? Vor diesem Hintergrund ist die Baumschutzsatzung, welche die privaten Eigentümer zum Handeln zwingt, ein Schlag ins Gesicht, wenn sich die Stadtverwaltung ohne jegliche Kontrolle und Folgen ihrer eigenen Verantwortung durch den Hinweis auf Personal- und Finanzmittelmangel entziehen kann. Hier sollte getreu dem Motto verfahren werden: ,Verlange nichts von anderen, was Du nicht von Dir selbst verlangst.‘ Insofern gehört die Baumschutzsatzung aufgehoben!“

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