Haus & Grund Wuppertal und Umgebung Lob für Fortsetzung des Immobilien-Förderprogramms

Wuppertal · Wer seit dem 1. Januar 2022 den notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie in NRW unterschrieben hat, kann bis zu 10.000 Euro Zuschuss auf den Kaufpreis bekommen. „Diese Möglichkeit besteht auch nächstes Jahr fort, im Fördertopf ist noch genug Geld“, so der Eigentümerverein „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“.

Symbolbild.

Foto: Hans Braxmeier

Er begrüßt das Bekenntnis der NRW-Landesregierung zu dem Zuschussprogramm, mit dem das Land Bürger bei der hohen Grunderwerbsteuer entlastet. „Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist es für viele Menschen schwer, Wohneigentum zu erwerben“, so der Vorstandsvorsitzende Hermann Josef Richter. „In dieser Situation ist es schön, dass die NRW-Landesregierung an ihrem bestehenden Förderprogramm festhält. Die Zuschüsse sind ein Erfolg, rund die Hälfte der Mittel sind bereits abgerufen worden.“

Hintergrund: Eigentlich wollte die vorherige Landesregierung aus CDU und FDP Freibeträge auf die Grunderwerbsteuer einführen, um etwa für Familien den Kauf eines Eigenheims zu erleichtern. Dafür müsste jedoch auf Bundesebene die Rechtsgrundlage geschaffen werden, was bislang nicht passiert ist. „Das Zuschussprogramm soll als Übergangslösung dienen, bis die Ampel-Koalition ihren Plan umgesetzt und den Ländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer eingeräumt hat“, erklärt Richter. „Das Programm war vorsichtshalber nicht auf das Jahr 2022 befristet. Das zahlt sich jetzt aus, da der Bund bislang noch nicht gehandelt hat.“

Insgesamt sind 400 Millionen Euro im Fördertopf. Nach Angaben des Finanzministeriums sind bislang rund 30.000 Anträge über Zuschüsse von insgesamt etwa 190 Millionen Euro eingegangen. Davon sind Zuschüsse in Höhe von 71 Millionen Euro bereits bewilligt worden. Die Förderbedingungen: Wer in NRW eine Immobilie zur Selbstnutzung erwirbt, kann bei der NRW.Bank einen Zuschuss von zwei Prozent auf den Kaufpreis bekommen, maximal 10.000 Euro.

„Die Förderung gibt es nicht nur beim erstmaligen Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie, sondern auch dann, wenn man sein Wohneigentum wechselt“, betont Richter. „Das ist eine sehr sinnvolle Regelung, denn Lebenssituationen können sich ändern.“ Die Zuschüsse aus dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ sind online zu beantragen über die Website der NRW.BANK unter www.nrwbank.de