Prozess um Entschädigung Entschädigung nach Sturz im Bus?

Wuppertal · Eine 80-Jährige Wuppertalerin verletzte sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses der Stadtwerke. Vor Gericht ging es jetzt um ihre Schadensersatz-Forderung.

 Symbolbild.

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Foto: WSW

In der Zeitung blättern? Bücher lesen? Auf dem Handy herumtippen? Alles grob fahrlässig – zumindest dann, wenn man gerade mit einem Bus unterwegs ist. Dort hat ein Fahrgast vor allem eines zu tun: sich festzuhalten und auf seine persönliche Sicherheit zu achten. Mit gleichlautender Argumentation sorgte ein Anwalt der Wuppertaler Stadtwerke (WSW mobil GmbH) für Widerspruch seitens des Gerichts. Das sei lebensfern, war vom Richter zu hören – und in dem hier verhandelten Fall mangels akzeptabler Vorrichtungen auch nicht möglich gewesen.

Aber worum ging es überhaupt in dem Zivilverfahren, bei dem eine 80-jährige Wuppertalerin die WSW mobil GmbH auf die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt hatte? Nach eigener Schilderung habe sie im hinteren Teil eines Gelenkbusses und dort auf der vordersten Sitzbank gesessen, als der Fahrer eine Vollbremsung machen musste. Später ließ sich durch Zeugenaussagen rekonstruieren, dass eine vor dem Bus fahrende Verkehrsteilnehmerin mit ihrem Auto zum Einparken angesetzt hatte, als sie den Linienbus im Rückspiegel ungebremst auf sich zukommen sah. Um den Zusammenstoß zu vermeiden, brach sie den Parkvorgang ab – der Bus kam kurz vor dem Aufprall zum Stehen. Durch die Notbremsung war die im Bus sitzende Seniorin von ihrem Sitz durch den Gelenkbereich in den vorderen Teil des Busses geschleudert worden.

Der geschockte Busfahrer rief den Krankenwagen, mit dem die 80-Jährige ins Krankenhaus gebracht wurde. Nach fünfstündigem Aufenthalt hatte man sie mit schweren Prellungen und einer Verstauchung des Kniegelenks nach Hause entlassen. Dort musste die Frau ihren schwerstpflegebedürftigen Ehemann versorgen, was vorübergehend der gemeinsame Sohn übernahm.

Wegen des entstandenen Haushaltsführungsschadens hatte die Seniorin die WSW mobil AG auf die Zahlung von 11.000 Euro verklagt. Hinzu kamen 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen der durch die Vollbremsung erlittenen Verletzungen.

Beim nun anberaumten Gütetermin sah der Richter die Sache so: „Da muss von Seiten der WSW Geld fließen – aber 21.000 Euro sind überzogen.“ Dass sich, wie in den Beförderungsbedingungen geregelt, jeder Fahrgast zu jedem Zeitpunkt selbst einen ordentlichen Halt suchen müsse, sei nicht umsetzbar. Auch deshalb nicht, weil es einem sitzenden Fahrgast nicht zugemutet werden könne, sich an den hinter ihm befindlichen Haltestangen festzuhalten, die eigentlich für diejenigen gedacht seien, die im Bus stehend mitfahren würden.

Stattdessen gab er dem Anwalt der WSW mobil GmbH mit auf den Weg, über die Ausstattung der Busse mit Gurten nachzudenken. Das sei bei Fernbussen vorgeschrieben und es sei nicht nachvollziehbar, warum im öffentlichen Nahverkehr darauf verzichtet werde.

„Sicherheitstechnisch war das einer der schlechtesten Sitze, die man sich aussuchen kann“, sagte der Richter an die Seniorin gewandt, die nach der Verhandlung auch selbst vor der Benutzung dieser Sitzbank warnte. Den Gerichtssaal verließen die Klägerin und auch der Anwalt der WSW mobil GmbH mit dem Vorschlag, einem Vergleich zuzustimmen. Demnach sollen die Stadtwerke der Seniorin 5.000 Euro zahlen.

Sollte der Vergleich von einer der beiden Parteien abgelehnt werden, würde das Gericht am 15. Oktober ein Urteil verkünden.

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