Versicherungen Die Rolle von Vorerkrankungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Egal, welchem Beruf man auch immer nachgeht, die Arbeitskraft ist im Job unser Kapital. Insbesondere in den ersten Berufsjahren und allgemein bei jüngeren Arbeitnehmern wird es oft als selbstverständlich erachtet, dass man keine gesundheitlichen Probleme hat und seiner Beschäftigung normal nachgehen kann. Während des Berufslebens kann sich die Situation jedoch schnell ändern.

Die Rolle von Vorerkrankungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Foto: Pixabay/Geralt

Egal, ob Unfall, schwere Krankheit oder eine andere Ursache - Gründe gibt es viele, die einen unerwartet aus dem Berufsleben reißen können. Das Einkommen fällt weg und ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das für viele eine finanzielle Notlage. Mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Police erhalten Sie im Ernstfall eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Bis zum vertraglich versicherten Endalter wird diese ausgezahlt. Warum Vorerkrankungen bei einer Versicherung für Berufsunfähigkeit eine Rolle spielen und welche Möglichkeiten Betroffene haben, lesen Sie in diesem Artikel.

Vorerkrankungen bedeuten nicht zwangsläufig eine Ablehnung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt durchläuft eine Gesundheitsprüfung. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als eine Reihe von Fragen, die den eigenen Gesundheitszustand betreffen. Diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unter anderem sind alle Krankheiten anzugeben, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung behandelt wurden. Hintergrund der Gesundheitsprüfung ist, dass der Versicherungsgeber das Versicherungsrisiko einschätzen muss, da dies für die Konditionen eine Rolle spielt. Vorerkrankungen oder Krankheitsrisiken, die mit dem beruflichen Alltag je nach Branche einhergehen, erhöhen das Risiko für den Versicherer.

Entgegen der Vermutung vieler Verbraucher sind Vorerkrankungen jedoch nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einer Ablehnung. Laut aktueller Studien werden drei Viertel aller Anträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen uneingeschränkt genehmigt. Was jedoch durchaus üblich ist, sind Risikozuschläge bei den Beiträgen, wenn schwerwiegende Vorerkrankungen vorliegen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass solche Vorerkrankungen vertraglich vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden.

Regelungen beim Risikozuschlag

Der Risikozuschlag ist eine Erhöhung der Beitragszahlung. Versicherer nutzen diese Möglichkeit, um das höhere Risiko auszugleichen. Der Versicherungsnehmer wird somit in größerem Ausmaße finanziell an der Police beteiligt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeitskraft krankheitsbedingt ausfällt, ist bei einigen Vorerkrankungen höher. Für Betroffene lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich verschiedener Angebote und Tarife, denn wie hoch der Risikozuschlag je nach Krankheitsbild ausfällt, kann variieren. Jede Bewertung ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Versicherungsgeber machen die Einschätzung maßgeblich davon abhängig, ob die bestehende Vorerkrankung (z. B. Venenleiden, Bluthochdruck, chronische Gastritis, Bandscheibenvorfall etc.) als hohes Risiko für den Beruf des jeweiligen Antragstellers anzusehen ist.

Wenige schwerwiegende Krankheiten, die selten versicherbar sind

Es gibt Ausnahmefälle, die bei vielen Versicherern für Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht versicherbar sind. Dazu zählen unter anderem bösartige Tumore. Denn Krebserkrankungen sind aufgrund der Tatsache, dass sie jederzeit wieder auftreten können, ein extremer Risikofaktor. Daher lehnen Versicherungsgeber BU-Anträge oftmals ab, wenn innerhalb der letzten 3 bis 5 Jahre Krebs diagnostiziert wurde. Aber auch bei bereits ausgeheiltem bzw. erfolgreich therapiertem Krebs kann es schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.

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