Mit Wuppertaler Verein „Tacheles“ Bündnis „AufRecht bestehen“ gegen Bürgergeld-Reform

Wuppertal · Das Bündnis „AufRecht bestehen“, dem auch der Wuppertaler Verein „Tacheles“ angehört, lehnt den Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform des SGB II ab, mit dem das Bürgergeld ersetzt werden soll. Die „neue Grundsicherung“ erschwerte „Erwerbslosen und prekär Beschäftigten den Zugang zum Wohnungsmarkt erheblich“ und forciere Obdachlosigkeit.

Das Jobcenter in der Bachstra0e in Barmen.

Foto: Wuppertaler Rundschau/jak

„Die erhebliche Absenkung geschützter Ersparnisse bereits zu Beginn des Leistungsbezugs entwertet die Vorsorge der Betroffenen gegen die Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Alter, usw.) sowie von Abfindungen nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes. Dies erschwert es gerade für junge Familien auch Rücklagen zu bilden, mit denen sie etwa die Risiken eines unsicheren Wohnungsmarktes abfedern könnten“, so das aus Erwerbslosengruppen und -organisationen bestehende Bündnis.

Bereits zu Beginn des Leistungsbezugs gelte bei Mietwohnungen ohne Übergangsfrist eine absolute Obergrenze für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung: „Zudem soll es weitere Möglichkeiten für Jobcenter geben, die Leistungen für die Wohnung zu deckeln. Die Betroffenen sind aber weiter der rechtswirksamen Mietforderung ihres Vermieters ausgesetzt, ihnen droht eine Mietschuldenfalle.“

Frank Jäger (Sozialberater beim Wuppertaler Verein „Tacheles“): „Auf angespannten Wohnungsmärkten verlieren sie so den Boden unter den Füßen, die Angst vor Obdachlosigkeit steigt. Der Grundsatz, dass Betroffene zumindest sechs Monate Frist zur Kostensenkung haben sollen, um eine günstigere Bleibe oder eine andere Lösung zur Wohnungssicherung zu finden, zählt nicht mehr.“

Die von der Bundesregierung geplanten „drastischen Verschärfungen bei den Sanktionsregelungen, die bis zum vollständigen Entzug aller Leistungen führen“, machten auch Vermieterinnen Vermietern Sorgen „Denn im Fall einer Sanktion kann auch die Mietzahlung der leistungsbeziehenden Mieterinnen und Mieter ausbleiben, hat das Immobilienportal Immowelt erkannt . Aufgrund steigender Unsicherheit über die Verlässlichkeit der Mietzahlung sinke bei Vermieterinnen und Vermietern die Bereitschaft, Personen im Bezug von Grundsicherung überhaupt eine Wohnung zu vermieten“, kritisiert das Bündnis.

Rainer Timmermann von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS): „Schärfere Sanktionen schaffen weder Arbeitsplätze, Qualifizierungsmaßnahmen noch die dringend benötigten Kinderbetreuungsplätze, wenn Eltern sich zeitlich flexibel auf Jobs bewerben sollen. Schärfere Sanktionen schaffen dagegen existenzielle Notlagen und gefährden mithin auch die Wohnung der Sanktionierten und ihrer Familien.“

Die Pläne der Koalition gingen vor allem in zwei Bereichen über die „Haltelinie“ hinaus, die das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung am 5. November 2019 gezogen habe: „Die vollständige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten, wenn Leistungsberechtigte vorgeblich ,willentlich‘ eine zumutbare Arbeit verweigern: Im Alltag der Jobcenter spielen solche vermeintlichen ,Totalverweigerungen‘ bislang keine Rolle. Doch offenbar will die Regierung das durch eine Vereinfachung der Regelung nun ändern.“

Und: „Die gesetzliche Vorgabe, die Leistungen ganz einzustellen, wenn Leistungsberechtigte dreimal in Folge einen Meldetermin nicht wahrgenommen haben: Die betroffenen Personen gelten dann als nicht erreichbar. Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherungsleistung entfallen ganz. Vor allem alleinstehenden Leistungsberechtigten, bei denen dann neben dem Regelsatz auch die Leistungen für die Unterkunft eingestellt werden, droht der Verlust ihrer Wohnung. „

Sozialberater Frank Jäger: „Unsere Erfahrungen aus der Sozialberatung legen nahe, dass solche Leistungseinstellungen vor allem Personen treffen werden, die in einer persönlichen Krise stecken oder psychisch erkrankt sind.“ Der im Gesetzentwurf vorgesehene Schutzmechanismus werde in solchen Fällen kaum Wirkung entfalten: „Die Betroffenen werden angesichts ihrer Lage nicht auf Aufforderungen des Jobcenters reagieren und den Mitarbeitenden des Jobcenters fehlen schlicht die nötigen Informationen und Mittel, um eine persönliche Anhörung zu ermöglichen.“

Außerdem sorge die geplante Einführung einer Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht für Vermieter dafür, dass diese mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro belangt werden können, wenn sie vom Jobcenter geforderte Beweismittel nicht vorlegen. „Auch diese Drohung wird die Bereitschaft von Vermieterinnen und Vermietern drastisch einschränken, ihre Wohnungen an Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung zu vermieten“, erläutert Rainer Timmermann von der KOS. „Die geplanten Änderungen werden insgesamt nach Einschätzung des Bündnisses „AufRecht bestehen“ die Situation von Leistungsberechtigten und ihren Familien auf dem Wohnungsmarkt deutlich verschlechtern und letztlich deren Versorgung mit geeigneten Wohnungen gefährden.“

Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, „den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze zurückzuziehen“.