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Haupttäter muss acht Jahre ins Gefängnis: AZ-Messerattacke: Zwei Haftstrafen verhängt

Haupttäter muss acht Jahre ins Gefängnis : AZ-Messerattacke: Zwei Haftstrafen verhängt

Ein Angeklagter (25) aus Wuppertal muss wegen versuchten Totschlags für acht Jahre ins Gefängnis: Der angehende Koch mit Vergangenheit in der NPD hatte am 11. April vergangenen Jahres einen politisch links eingestellten Wuppertaler (53) mit acht Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Mittwochnachmittag (3. Februar 2016).

Ein Mitangeklagter (43) muss für 18 Monate in Haft, gegen einen weiteren Angeklagten (38) sind neun Monate Bewährungsstrafe verhängt. Laut Urteil waren beide an der Tat maßgeblich beteiligt und aktiv in der rechtsgerichteten Szene "Hooligans gegen Salafisten" ("HoGeSa").

Das Opfer muss laut Ärzten auf Dauer mit schweren Folgen seiner lebensgefährlichen Verletzungen leben. Die Tat vor dem Autonomen Zentrum (AZ) an der Gathe hatte überregional als rechter Angriff auf eine linke Einrichtung für Aufsehen gesorgt: Die drei Angeklagten hatten die Kneipe im AZ besucht und waren nach einiger Zeit erkannt worden. Im Türbereich hatte es einen Streit um das folgende Lokalverbot gegeben. Laut Gericht war es danach vor der Tür zu der Tat gekommen.

In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Robert Bertling klar: "Wir hatten ausschließlich über die Vorwürfe zu den Taten zu entscheiden. Wir haben kein Gesinnungsstrafrecht."