Im Anschluss daran erhalten sie automatisch einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten. Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal bittet, von Anfragen zu Leistungsnachweisen für das Finanzamt abzusehen, da diese automatisch von der Zentrale der BA verschickt würden.
Dr. Bettina Wolf, Chefin der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal: "Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist auch ein wichtiges Dokument für die Rente und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Zweitschriften können wir nämlich nicht unbegrenzt für die Vergangenheit ausstellen, weil die erforderlichen Kundendaten aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden."