Ursprünglich sollte die Kundgebung unmittelbar vor der Polizeiwache am Hofkamp beginnen. Aus Sicherheitsgründen und um den Verkehr bzw. weitere Einsätze nicht zu gefährden erhielt der Anmelder aber unter anderem die Auflage, die Demo auf der gegenüber liegenden Straßenseite durchzuführen.
"Es ist schon makaber und paradox: Da entscheidet die Polizei, die aufgrund ihres krassen Verhaltens kritisiert wird, über die Bedingungen, unter denen dies zu geschehen hat. Aus diesem Grund hat der Anmelder die Anmeldung unter Protest zurückgezogen. Wenn es um Nazis, HoGeSa und Pegida geht, preist die hellwache Polizeipräsidentin Frau Radermacher unermüdlich die Versammlungsfreiheit als hohes Gut. Dann hält sie es für verhältnismäßig, wenn aufgrund solcher Aktivitäten die halbe Stadt für alle anderen zig Stunden abgesperrt wird. Vor diesem Hintergrund ist diese polizeiliche Verfügung, die das Versammlungsrecht massiv einschränkt, besonders skandalös", heißt es in einer Stellungnahme des Autonomen Zentrums.
Im Prozess um eine fast tödliche Messerattacke von Rechten im April am Autonomen Zentrum (AZ) an der Gathe wurde Mitte Januar die ersten Plädoyers gehalten: Ein 25-jähriger Angeklagter — angehender Koch mit Vergangenheit in der NPD — muss mit zehn Jahren Gefängnis rechnen; für zwei Mitangeklagte (39 und 43 Jahre alt), aktiv bei Hooligans gegen Salafisten (Hogesa), sind Haft- und Bewährungsstrafen gefordert.