AStA freut sich Rückmeldefrist zum Wintersemester verlängert

Wuppertal · Die Ansage, dass die Uni Wuppertal die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2020/21 um einem Monat vorzieht, sorgte für Unmut unter den Studierenden. Jetzt meldet der AStA der Uni einen Erfolg: „Die Rückmeldefrist für das Wintersemester wurde nun doch verlängert.“

 Die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2020/21 an der Bergischen Uni wurde jetzt bis zum 31. August 2020 verlängert.

Die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2020/21 an der Bergischen Uni wurde jetzt bis zum 31. August 2020 verlängert.

Foto: Rüdiger Nehmzow

Eigentlich stritt der Allgemeine Studierendenausschuss für eine Verlängerung der Rückmeldefrist bis zum 30. September 2020. Die Uni Wuppertal verlangte in diesem Jahr erstmalig eine Rückmeldung und die Überweisung der Semesterbeiträge von rund 300 Euro bis Mitte August - und das zu einer Zeit, in der Studierenden aufgrund verlorener Jobs durch die Corona-Pandemie sowieso schon knapp bei Kasse sind.

Einen Aufschub von zwei Wochen haben die Mitglieder des AStAs nach eigener Aussage jetzt erstritten, bis zum 31. August 2020. „Warum haben wir das so angenommen? Der Ablauf nach nicht erfolgter Rückmeldung ist keine sofortige Exmatrikulation. Nach nicht erfolgter Rückmeldung werden zuerst Mahnungen, die Rückmeldegebühren zu bezahlen, versendet. Anfang Oktober erhalten alle bis zu diesem Datum nicht zurückgemeldeten Studierenden einen Exmatrikulationsbescheid. Dieser Exmatrikulationsbescheid tritt allerdings erst zum 01. November in Kraft. Wer innerhalb dieses Zeitraums die Rückmeldegebühren überweist, wird nicht exmatrikuliert“, erklären Vertreter des AStA den Ablauf, ergänzt aber dazu: „Wir bitten natürlich dennoch um frühzeitige Überweisung. Institutionen, wie das Hochschul-Sozialwerk oder die Fachschaften, aber auch der AStA, sind auf die Gelder, die mit den Gebühren bezahlt werden, angewiesen.“

Jasmine Ait-Djoudi, Leiterin der Universitätskommunikation, erklärt der Rundschau bereits vor einigen Wochen, wie es in diesem Jahr zu der vorgezogenen Anmeldefrist kam. „Die Einschreibeordnung wurde auf einen Senatsbeschluss hin, dem auch die Studierenden zugestimmt haben, geändert, und das schon vor der Corona-Pandemie. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass beide Gruppen (Rückmeldungen und Ersteinschreibungen) zunehmend zu einer späten (knappen) Rückmeldung beziehungsweise Einschreibung neigen. Diese Tatsache führte dazu, dass am Ende viele Studierende unter anderem ihre Semestertickets nicht rechtzeitig zur Verfügung hatten.“

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