Nach Gerichtsurteil Abwasser: Stadt bringt Bescheide auf den Weg

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal wird jetzt doch ihre Gebührenbescheide an die Wuppertaler Hausbesitzer verschicken. Nach einem Gerichtsurteil hatte sie den Versand zunächst ausgesetzt.

Kämmerer Dr. Johannes Slawig.

Foto: Christoph Petersen

„So sollte es den Bürgern erspart bleiben, möglicherweise Widerspruch einlegen zu müssen. Inzwischen ist die rechtliche Situation anders und so greift die Stadt einen Vorschlag von Haus und Grund auf, die Bescheide doch aktuell zuzustellen“, teilte die Verwaltung am Donnerstag (7. Juli 2022) mit.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick per Urteil vom 17. Mai 2022 für rechtswidrig befunden. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Stadt Wuppertal, weil wesentliche Grundlagen der Berechnung für rechtswidrig erklärt worden sind. Inzwischen hat die Verwaltung nach eigenen Angaben geprüft, dass ausschließlich die Abwassergebührenkalkulation von dem Urteil betroffen ist.

Der Vorsitzende des Vereins Haus und Grund Wuppertal, Hermann Josef Richter, hatte mit Blick auf die Abwassergebühren einen offenen Brief an den Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig geschrieben (wir berichteten). Darin führte er unter anderem aus, dass viele Eigentümerinnen und Eigentümer auf die Festsetzung der Schmutzwassergebühren warteten, um diese mit den Mieterinnen und Mietern abrechnen zu können und dass so zudem ein Arbeitsstau bei den Betriebskostenabrechnungen entstünde.

Stadtkämmerer Johannes Slawig: „Der Vorschlag von Haus und Grund ist sehr gut. Eine Abrechnung aufgrund der Ablesungen der Zählerstände sowie Änderungen bei Eigentumswechsel oder Zählerwechsel ist sinnvoll und notwendig, damit die Gebührenzahler einen Überblick über die zu zahlenden Gebühren erhalten. Außerdem kann so ein Bearbeitungsstau sowohl auf Seiten der Eigentümer und Verwalter im Grundbesitz als auch auf Seiten der Stadtverwaltung vermieden werden. Daher werden wir ab sofort wieder Bescheide verschicken, allerdings mit dem Vermerk der Vorläufigkeit.“

Hintergrund: Die Stadt Oer-Erkenschwick hat gegen das Urteil des OVG eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ eingelegt. Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen, voraussichtlich allerdings erst im nächsten Jahr. Deshalb ist das Urteil auch noch nicht rechtskräftig. Daher wird die Stadtverwaltung die Bescheide vorläufig erlassen und versenden.

„Die gute Nachricht: Niemand muss Widerspruch gegen diese neuen Abwasserbescheide einlegen. Sollte aufgrund des OVG-Urteils eine Änderung der Abwassergebührensatzung notwendig werden, erhalten alle automatisch einen neuen Bescheid. Allerdings müssen die festgesetzten Gebühren erst einmal wie bisher auch bezahlt werden“, heißt es aus dem Rathaus.