Ärger mit Krankenkasse 96-Jähriger muss Krankenwagen selbst bezahlen

Wuppertal · Nach einer Operation muss der hochbetagte Gerhard Breest regelmäßig zur Bluttransfusion. Trotz ärztlicher Dauerverordnung für den Krankentransport weigert sich die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

 Gerhard Breest fühlt sich im Stich gelassen.

Gerhard Breest fühlt sich im Stich gelassen.

Foto: Manfred Bube

Mit den Beinen klappt es nicht mehr so recht und größeren Anstrengungen schiebt schon das Alter einen Riegel vor. Doch den Spaß am Leben hat der 96-Jährige nicht verloren. Eines allerdings macht den Ronsdorfer wütend: "Ende 2016 wurde ich am Herz operiert, seit dieser Zeit muss ich in sechs- bis achtwöchigen Intervallen nach Elberfeld zur Bluttransfusion. Kein Problem dachte ich, da der Hausarzt eine Dauerverordnung für die jeweiligen Transporte mit einem Krankenwagen ausgestellt hat. Das böse Erwachen kam nur kurze Zeit später."

Eben dann, als die Knappschaft mitteilte, dass sie eine Kostenübernahme ablehne. So blieben nur zwei Optionen: den Betrag von jeweils etwa 100 Euro selber zu tragen, was ihm als Rentner schwerfällt, oder die Familie um Hilfe zu bitten. Denn die Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dazu noch die mit der Behandlung verbundenen Strapazen zu bewältigen — "das alles schaffe ich nicht mehr und ist auch unzumutbar" bringt es Gerhard Breest auf den Punkt und wirft der Krankenkasse vor: "Sie müssten doch nur absegnen, was der Arzt verordnet hat. Wenn ich sehe, wie die sich verhalten, kann ich nur sagen: Es ist furchtbar, wie alte Menschen behandelt werden"

Schuld daran, so Pressesprecherin Sandra Piehl, sei nicht die Knappschaft, sondern die Politik: "Laut Gesetz sind Fahrten zur ambulanten Behandlung, mit Ausnahme von Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie, von Menschen mit dem Pflegegrad 3 und 4 sowie Schwerbehinderten mit dem Kennzeichen "H", grundsätzlich keine Leistungen der Krankenkasse.

Da Gerhard Bresst keine der genannten Kriterien erfüllt und der Gesetzgeber auch für hochbetagte Menschen keine Ausnahme vorsieht, ist uns eine andere als die bisherige Entscheidung leider nicht möglich."

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