Gericht 60-Jährige ist für Wutausbrüche bekannt

Wuppertal · Eine 66-Jährige wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie ist für ihre Wutausbrüche "berühmt" und scheint auch in Sachen Schwarzfahren unbelehrbar.

Ihre Schimpfausbrüche sind gerichtsbekannt seit 1977. Im Justizzentrum am Eiland hat sie sogar eine Art Hausverbot: Bei den — häufigen— Gelegenheiten, an denen sie das Gebäude betreten muss, begleitet sie ein Wachtmeister bis in den Saal, in den sie vorgeladen ist. Damit wenigstens bis dort nichts weiter passiert. Am Donnerstag erreichte eine 60-jährige Sozialrentnerin aus Barmen in einer Berufung vor dem Landgericht trotzdem noch einmal Bewährung für Beleidigung in elf Fällen.

Eingerechnet ist zusätzlich eine Strafe für Schwarzfahren. Ansonsten ging es um derbe Wutausbrüche in den vergangenen drei Jahren: "Dreckiger Ausländer" und "Asozialer Deutscher" im Supermarkt; eine Mitarbeiterin des Sozialamtes bekam vorgehalten, sie sei "nicht Frau, sondern Untier".
Das Amtsgericht hatte die vielfache Wiederholungstäterin zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt — "weil sie anders nicht zu erreichen ist." Und dabei habe man berücksichtigt, dass die Angeklagte laut Gerichtspsychiater nur eingeschränkt schuldfähig sei.

Vor dem Landgericht gab die 60-Jährige erneut alles zu: "Ich sage, was ich denke. Und ich fahr' schwarz, weil ich kein Geld hab. Mache ich übrigens morgen wieder. Da muss ich nach Köln." Sie las dem Gericht dabei gleich aus der nächsten Anzeige vor, die schon gegen sie läuft.

Die Ausbrüche täten ihr eigentlich leid, fügte die 60-Jährige hinzu. Nur das "Nazischwein" gegen einen früheren Bekannten wolle sie bekräftigen: "Der ist wirklich so einer. Die zünden Flüchtlingsheime an, mit Frauen und Kindern drin. Wenn ich den sehe, klopp' ich den kaputt. Dabei sieht der leider noch so gut aus." Und auf Nachfrage der Richterin: Nein, man treffe sich nicht mehr...

Laut ärztlichem Gutachten ist die Angeklagte allerdings nie gewalttätig geworden. Das Landgericht setzte die Strafe nochmals zur Bewährung aus. Die 60-Jährige ist nun einem Bewährungshelfer unterstellt. Sie muss sich weitere Beleidigungen verkneifen und 100 Sozialstunden bei der Tafel ableisten, um in Freiheit bleiben zu dürfen.

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