Geschwindigkeitsbegrenzungen in Beyenburg Unterschiedliche Maßstäbe?

Betr.: Geschwindigkeitsbegrenzungen in Beyenburg

Wir sind Anwohner der Spieckerlinde. Die liegt an der L 411 zwischen Beyenburg und Remscheid-Lennep.

Seit Jahren bemühen wir uns um eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 km/h, weil hier nicht nur zwei Bushaltestellen sind, an denen auch Schulbusse halten, sondern auch wegen fehlender Bürgersteige, einer unübersichtliche Kreuzung, einem kreuzenden Reitweg und weil wir in der Schutzzone 2 der Herbringhauser Trinkwassertalsperre liegen.

Zudem werden die erlaubten 70 km/h von etwa 30 Prozent der Fahrzeuge teils deutlich überschritten, wie eine Messung der Stadt Anfang des Jahres ergab.

Trotzdem verweigert das Ressort Straßen und Verkehr die Reduzierung, weil dafür angeblich die rechtlichen Grundlagen fehlen. Seltsamerweise besteht an anderen Stellen der L 411, sowohl auf Wuppertaler, als auch auf Remscheider Gebiet, aber ein Tempolimit auf 50 km/h, das zudem auch regelmäßig durch Polizei beziehungsweise Ordnungsamt überwacht wird. Dabei sind die Gefährdungspotenziale an den Stellen weitaus geringer als hier. Wieso das da möglich ist, hier aber nicht, wurde trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantwortet.

Wenn aber hier keine Rechtsgrundlage für eine Senkung des Tempolimits besteht, kann das dort ebenfalls nicht der Fall sein. Das würde somit bedeuten, dass „Knöllchen“ wegen Überschreitung der dort geltenden Begrenzung auf 50 km/h rechtswidrig und damit nichtig wären.

Wir wollen keinesfalls, dass die dort bestehenden Begrenzungen auf 50 km/h aufgehoben wird. Sicher gibt es dafür auch gute Gründe.

Die gibt es hier aber eben auch – und es kann daher nicht sein, dass willkürlich unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden.

Harald Bramstedt

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