Maskenverteilung an über 60-Jährige Zuteilung Fehlanzeige

Betr.: kostenlose Maskenausgabe

Ich wollte meine Schutzmasken, die ich ja aufgrund meines Alters erhalten sollte, in meiner Apotheke um die Ecke abholen. Da musste ich aber erfahren, dass ich nur als registrierter Kunde Masken erhalte.

Aufgrund dessen, dass ich in den letzten zwei Jahren kein Rezept in dieser Apotheke oder einer anderen eingelöst habe, bin ich nicht als Kunde registriert und es können mir keine Schutzmasken ausgehändigt werden. Auch nicht, obwohl ich Jahrgang 1955 bin, mir eigentlich eine Ausgebe der Schutzmasken zustände. Fazit: Nur wer in den letzten zwei Jahren in einer Apotheke seines Vertrauens nachweislich ein Rezept eingelöst hat, bekommt ohne Probleme seine Schutzmasken ausgehändigt.

Da ich nun in den letzten Jahren zu gesund war, nicht relevant erkrankt war, muss ich nun bis zu den ausgewiesenen Gutscheinen von der Krankenkasse Anfang Januar warten, um für mich die empfohlenen Schutzmasken abzuholen.

Demnach muss ich es wohl so verstehen, dass nur Personen, die in einer Apotheke als ständiger Kunde ein und aus gehen, als bezugsberechtigt gelten? Wer in den letzten Jahren kein Rezept von einem Arzt eingereicht hat und zu gesund war, hat das Nachsehen? Dumm gelaufen. Oder?

Margot Bals-Niggemann

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