Stühle und Tischlein

Betr.: Ordnungsamt

Das selten schöne Wetter jetzt im Oktober lockt nicht nur Gäste in die Außengastronomie, sondern auch die überfleißigen Helferlein des Ordnungsamtes. So geschehen in einem Gastronomiebetrieb am Barmer Bahnhof wegen der Außengastronomie.

Der Wirt hatte eine Konzession für die Außengastronomie bis Ende September. Da aber jetzt im Oktober noch vereinzelt schöne Tage waren und sind, erlaubte der Wirt sich, doch noch für diesen Tag Stühlchen und ein Tischlein nach draußen zu stellen. Das blieb natürlich — wegen der Geldquelle — nicht unbemerkt durch das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter auch flugs zur Stelle waren und die Dauer der Konzession für die Außengastronomie streng überprüften. Da diese nicht mehr für den laufenden Oktober galt, musste der Wirt doch tatsächlich für seine beiden Stühlchen und ein Tischlein eine Strafe zahlen. Das ist Abzocke.

Doch nicht genug damit: Bei der Gelegenheit wurde auch mittels Maßband und Zollstock überprüft, ob denn der Blumenkasten auch nicht etwa drei Zentimeter über seine Grenze hinaus ragte. Da dies der Fall war, gab es gleich noch eine Verwarnung — und der schöne Blumenkasten musste anders gestellt werden.

Eine mündliche Abmahnung hätte es zum Wohlwollen aller an dieser Stelle wohl auch getan.

Iris Bunke, Kiefernstraße, Wuppertal

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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