Schnell ausweichen

Betr.: Radfahren in Einbahnstraßen

Ich frage mich, ob sich die Straßenverkehrsordnung für alle Radfahrer innerhalb der Stadt verändert hat. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?

Es wird in Einbahnstraßen hoch erhobenen Hauptes gegen die Fahrtrichtung gefahren — ob auf der Straße, oder auf dem Gehweg. Es war doch so, dass nur Kinderfahrräder auf dem Gehweg erlaubt waren? Fußgänger, Rollstuhl- oder Rollatorfahrer oder kleine Kinder können gar nicht so schnell ausweichen.

Auf den Gehweg (er heißt nicht umsonst so) gehören keine erwachsenen Radfahrer. Sogar in Unterführungern ist man davor nicht gefeit. Bitte nehmt mehr Rücksicht!

Regina Lange, Farbmühle

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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