Wie in der Rundschau zu lesen war, kostet ein Überschreiten der Parkzeit, ohne zu bezahlen, 54 Euro Vertragsstrafe. Aber es geht noch krasser: Ich war in Langenberg bei einer Bäckerei einkaufen. Gegenüber gehören einige Parkplätze zu einem Wohngebäude, die zwar mit einem kleinen Schild als solche gekennzeichnet sind. Aber das Schild steht so, dass man es nicht sofort einsehen kann.
Nach dem Bäckereieinkauf von ca. zehn Minuten bin ich dann nach Hause gefahren. Um es kurz zu machen: Nach vier Wochen kam ein Schreiben vom Anwalt, und die Forderung lautete 331,07 Euro!
Ich bin vor Gericht gezogen, und der Richter hat festgestellt, dass die Forderung in Ordnung sei. Soviel zur Abzocke selbst bei kleinsten Parkverstößen.
Wolfgang Nolzen
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