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Parkendes „Blitzer-Fahrzeug“: Ist das in der StVO geregelt?

Parkendes „Blitzer-Fahrzeug“ : Ist das in der StVO geregelt?

Betr.: „Blitzer-Fahrzeug“ in Vohwinkel

Am Montag, 8. März 2021, um 18.20 Uhr in der Gebhardtstraße in Vohwinkel wurde mir öffentlicher Parkraum hinter einem „Blitzer-Fahrzeug“ verweigert – mit dem Hinweis: „Hier können Sie nicht parken, ich blitze hier."

Auf die Nachfrage, ob das in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, bekam ich keine Antwort.

Happi Höller