Entspricht gängigem Recht

Betr.: Versorgungsbezüge des Oberbürgermeisters

Als ehemals langjährige persönliche Mitarbeiterin eines hohen CDU-Politikers in Düsseldorf, bin ich gut informiert über diese Praxis. Es entspricht einer nahezu so alten juristischen Regelung wie unser Grundgesetz, dass Versorgungsbezüge eines Politikers anzupassen sind. Bereits in den 80er Jahren war diese Regelung gang und gäbe und in Verträgen verankert. Es entspricht gängigem Recht und hätte direkt nach Wahl zum OB geregelt werden müssen – nicht erst jetzt. Und das ohne Veröffentlichung, sondern einfach nur, weil es rechtens ist.

Erlaubt sei noch der Hinweis, dass etwa 50 Prozent unserer heutigen Beamten nicht lebenslang als Berufspolitiker tätig waren, und von dieser Regelung in irgendeiner Weise profitieren. Also, warum nun einen einzigen Menschen an den Pranger stellen – oder passt es genau vor den Wahlen?

Was soll das Geschrei? Das ist unterstes Niveau. Packen wir lieber gemeinsam Dinge an, die wir kurzfristig beeinflussen können. Hier ist jeder gefragt, es gibt viel zu tun!

A. Limberg

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