Die Entlastung des Erbes: Ihr Haus hat 400.000 Euro Steuern frei – wussten Sie das schon?

Viele Senioren stehen irgendwann vor der Frage: Was passiert mit meinem Haus, wenn ich nicht mehr da bin? Die gute Nachricht: Bis zu 400.000 Euro pro Kind können steuerfrei übertragen werden – und das nicht nur einmal.

Wie Senioren durch kluge Planung hohe Steuerlasten vermeiden.

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Steuerfreie Schenkung als große Chance

Die meisten denken beim Thema Immobilienübertragung an das Erbe. Doch wer wartet, bis der Nachlass geregelt wird, verschenkt oft bares Geld. Immobilienexperte André Heid nennt den Grund dafür: „Bei einer Erbschaft gelten die Freibeträge nur einmalig, wenn das Erbe angetreten wird. Bei einer Schenkung können dieselben Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Dadurch lässt sich Vermögen über längere Zeiträume verteilt weitergeben, ohne sofort eine hohe Steuerlast auszulösen.“ Ein weiterer Vorteil: Frühzeitige und eindeutige Regelungen zu Lebzeiten verhindern spätere Erbstreitigkeiten.

Wer frühzeitig plant, kann mithilfe von gezielten Schenkungen größere Vermögenswerte steuerfrei übertragen – und das mehrfach. Jedes Kind hat bei einer Immobilienschenkung einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Ehepartner profitieren sogar von einem Freibetrag von 500.000 Euro. Das ist vor allem dann von großer Bedeutung, wenn zwischen den Ehepartnern ein nennenswerter Altersunterschied besteht und zu erwarten ist, dass einer den anderen deutlich länger überlebt. Gerade bei Immobilien mit hohem Wert kann diese Strategie enorme Vorteile bringen. Wer mehrere Kinder hat, kann die Freibeträge geschickt kombinieren und so eine erhebliche Steuerlast vermeiden. Das erfordert allerdings eine vorausschauende Planung und klare Absprachen innerhalb der Familie.

Eigenes Wohnrecht bis zum Ableben sichern

Viele Seniorinnen und Senioren schrecken vor einer Schenkung zurück, weil sie fürchten, ihr Zuhause zu verlieren. Doch auch das lässt sich vermeiden. Experte André Heid: „Dafür gibt es rechtliche Möglichkeiten wie ein lebenslanges Wohnrecht oder den Nießbrauch. Beide Varianten können im Grundbuch festgehalten werden. Der Nießbrauch hat zusätzlich den Effekt, dass er den steuerlich anzusetzenden Immobilienwert mindert.“ Wichtig ist es nach seinen Worten, die genauen Bedingungen individuell mit einem Fachanwalt oder Notar zu regeln. So bleibt die emotionale Bindung an das eigene Heim erhalten, während die nächste Generation bereits abgesichert ist. Für viele Familien ist das ein beruhigender Kompromiss zwischen finanzieller Vorsorge und persönlicher Freiheit

Was die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit der richtigen Bewertung zu tun hat

Die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer hängt maßgeblich vom Wert der Immobilie ab. Diesen legt das Finanzamt anhand standardisierter Bewertungsverfahren fest, die in vielen Fällen über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Um eine realistische Einschätzung zu erhalten, kann eine professionelle Immobilienbewertung durch einen zertifizierten, unabhängigen Gutachter sinnvoll sein. Dabei fließen Faktoren wie Lage, energetischer Zustand und Bauqualität einer Immobilie deutlich differenzierter ein, als es die pauschalen Bewertungsverfahren des Finanzamts vorsehen.

Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, merkt schnell: Es geht nicht nur um Zahlen, sondern auch um Fragen der finanziellen Sicherheit und persönlichen Lebensplanung. Gerade für ältere Menschen spielt dabei häufig auch die emotionale Komponente eine Rolle – etwa der Wunsch, das eigene Zuhause weiterzugeben und gleichzeitig für die Familie zu sorgen.

Wer sein Haus zu Lebzeiten überträgt, spart nicht nur Steuern, sondern sorgt für Sicherheit und Frieden in der Familie. Mit Nießbrauch oder Wohnrecht bleibt das Zuhause erhalten – und die Kinder profitieren von steuerfreien Vermögenswerten. Der Schlüssel liegt in der Planung: Jetzt handeln, statt später bereuen.