Rundschau-Telefonaktion Organspende-Register: Eintrag ist freiwillig und kostenlos

Wuppertal · Im Rahmen einer Rundschau-Telefonaktion hat ein Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Fragen zur Organspende und zum neuen Online-Register, das seit März online ist, beantwortet. Einige der Themen.

In diesen Boxen werden entnommene Organe transportiert.

In diesen Boxen werden entnommene Organe transportiert.

Foto: BZgA

Seit Jahren habe ich einen Organspendeausweis. Wozu soll ich mich noch in das neue Register eintragen?

Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der zum Beispiel verloren gehen kann oder nicht auffindbar ist, ist das Organspende-Register immer verfügbar. Im Ernstfall kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus jederzeit darauf zugreifen.

Wer wäre denn abrufberechtigt?

Das sind Ärztinnen und Ärzte und pflegerische Transplantationsbeauftragte. Das Krankenhaus hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über diesen Personenkreis informiert. Das BfArM führt das Organspende-Register. Die berechtigten Personen müssen sich vor Nutzung des Registers mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis authentifizieren.

Muss man sich in das neue Register eintragen?

Nein, der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Auch im Register kann die Entscheidung zur Organspende jederzeit geändert oder widerrufen werden (www.organspende-register.de).

Kann es nicht sein, dass man nach einem so genannten Hirntod wieder aufwacht?

Nein, denn hält die Sauerstoffunterbrechung zu den Gehirnzellen nur wenige Minuten an, beginnen sie schon abzusterben. Vom Hirntod spricht man, wenn das Gehirn seine gesamte Funktion eingestellt hat. Die Sauerstoffversorgung der Organe kann durch maschinelle Beatmung und Medikamente für eine gewisse Zeit aufrechterhalten werden. Doch Enzyme zersetzen das Gehirngewebe zunehmend. Eine Rückkehr ins Leben ist ausgeschlossen.

Ist es immer noch so, dass ohne Einwilligung keine Organe entnommen werden dürfen?

Ja, das ist in Deutschland so. Ist die Entscheidung nicht dokumentiert, müssen Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Erst wenn dieser Wille nicht ermittelbar ist, entscheiden die Angehörigen nach ihrem eigenen Ermessen.

Ist man mit 78 für eine Organspende zu alt?

Es gibt generell kein Höchstalter für eine Organspende. Maßgebend ist der Zustand der Organe. Unmittelbar vor der Organentnahme wird medizinisch untersucht, welche Organe sich für eine Transplantation eignen.

Bei welchen Erkrankungen ist eine Organspende ausgeschlossen?

Kaum eine Erkrankung schließt eine Organspende aus. Nur bei bestimmten Infektionen oder bei akuten Krebserkrankungen ist eine Spende nicht möglich.

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