Schrittweiser Ausbau Das Organspende-Register ist gestartet

Wuppertal · Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende – kurz Organspende-Register – hat am Montag (18. März 2024) schrittweise seinen Betrieb aufgenommen.

Es ist online unter organspende-register.de zu erreichen.

Es ist online unter organspende-register.de zu erreichen.

Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Zusätzlich zum Organspendeausweis und der Patientenverfügung steht damit eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende festzuhalten. Bürgerinnen und Bürger können nun ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende online mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel dem Personalausweis, im Organspende-Register eintragen.

„Online hinterlegte Erklärungen sind direkt auffindbar, können nicht verloren gehen und entlasten die Angehörigen, weil sich die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende schnell ermitteln lässt. Der Eintrag im Register ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Daten werden sicher auf einem Server in Deutschland gespeichert“, heißt es.

Der klassische Organspende-Ausweis.

Der klassische Organspende-Ausweis.

Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

In den Entnahmekrankenhäusern dürfen nur dafür berechtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte eine Abfrage im Organspende-Register durchführen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgte Todesfeststellung der möglichen Spenderin oder des möglichen Spenders oder der Hirntod steht bei den betroffenen Personen unmittelbar bevor oder wird als bereits eingetreten vermutet.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 2024 wird der Zugang zum Organspende-Register um eine weitere Möglichkeit der Authentifizierung erweitert: Versicherte können dann ihre Krankenkassen-App nutzen, in der sie sich mit der sogenannten „GesundheitsID“ identifizieren, um ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register festzuhalten. Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende kann auch weiterhin im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder jeder weiteren schriftlichen Form festgehalten werden.

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