Corona-Pandemie Zutritt zu Gerichtsgebäuden nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung

Wuppertal · Ab sofort gilt für die Justizbehörden in Wuppertal, das heißt für das Landgericht, das Amtsgericht, das Arbeitsgericht und die Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes, eine Maskenpflicht für alle Beschäftigten und Besucher. Der Zutritt zu den Justizgebäuden ist nur mit angelegter Mund-Nase-Bedeckung gestattet.

 Das Amtsgericht.

Das Amtsgericht.

Foto: Dennis Polz

Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden jederzeit zu tragen. Über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Sitzungen entscheidet die beziehungsweise der jeweilige Vorsitzende.

Die Gerichte reagieren damit auf die gestiegenen Fallzahlen bei der COVID-19-Pandemie, die in den letzten Tagen zu einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern in Wuppertal geführt haben. Die Anordnung der Maskenpflicht beruht auf einem diese ermöglichenden Erlass des NRW-Justizministeriums vom 13. Oktober 2020.

Besucherinnen und Besuchern, welche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verweigern, wird zum Schutz der übrigen in den Gebäuden anwesenden Personen ab sofort der Zutritt zu den Justizgebäuden verwehrt. Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung zur Hand haben, kann eine solche am Eingang zu den Gerichten in Wuppertal zur Verfügung gestellt werden.

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