Die Mund-Nase-Bedeckung ist auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden jederzeit zu tragen. Über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Sitzungen entscheidet die beziehungsweise der jeweilige Vorsitzende.
Die Gerichte reagieren damit auf die gestiegenen Fallzahlen bei der COVID-19-Pandemie, die in den letzten Tagen zu einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 Infizierten je 100.000 Einwohnern in Wuppertal geführt haben. Die Anordnung der Maskenpflicht beruht auf einem diese ermöglichenden Erlass des NRW-Justizministeriums vom 13. Oktober 2020.
Besucherinnen und Besuchern, welche das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verweigern, wird zum Schutz der übrigen in den Gebäuden anwesenden Personen ab sofort der Zutritt zu den Justizgebäuden verwehrt. Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung zur Hand haben, kann eine solche am Eingang zu den Gerichten in Wuppertal zur Verfügung gestellt werden.