Corona-Pandemie Neue Allgemeinverfügung nun auch online

Wuppertal · Steigende Infektionszahlen und ein Inzidenzwert über 50 in Wuppertal haben den Krisenstab veranlasst, bestimmte Kontakt-Regeln zu verschärfen. Die Neuerungen sind alle in der aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal nachzulesen, die bis zum 22. Oktober gültig und nun auch online ist.

 Das Corona-Testzentrum auf der Alleestraße in Remscheid ist stark frequentiert. Wuppertalerinnen und Wuppertaler können deshalb nicht vorstellig werden.

Das Corona-Testzentrum auf der Alleestraße in Remscheid ist stark frequentiert. Wuppertalerinnen und Wuppertaler können deshalb nicht vorstellig werden.

Foto: jak / Wuppertaler Rundschau

Hier die grundlegenden Neuerungen:

▶ Gesellige Veranstaltungen und Feste in öffentlichen Räumen müssen auf maximal 25 Personen begrenzt sein. Sie müssen immer einen besonderen Anlass haben – also zum Beispiel ein wichtiges Jubiläum, ein runder Geburtstag oder eine Hochzeit.

▶ Das gilt auch in privaten Räumen.

▶ Veranstaltungen mit weniger als 25 Menschen sind möglich, hier müssen die Gastgeber aber Listen mit den Daten aller Besucher parat haben.

▶ In der Öffentlichkeit – also in den Innenstädten, in Restaurants, Geschäften, bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen – dürfen sich nicht mehr als fünf Personen zusammen aufhalten oder Menschen aus zwei Haushalten treffen.

▶ Sport- und Kulturveranstaltungen können nur maximal 150 Besucher oder ein Viertel der Kapazität des Veranstaltungsortes zulassen.

▶ Für Veranstaltungen unter freiem Himmel wie eine Kirmes oder einen umzäunten Weihnachtsmarkt wurden die Quadratmeterzahlen erhöht, die pro Besucher zur Verfügung stehen müssen. Reichten bislang sieben Quadratmeter pro Person, müssen es jetzt 14 Quadratmeter sein.

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