Ab 5. November 2020 Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ihr Inhalt: Regelungen rund um Maskenpflicht, Sperrstunde, Zusammenkünfte in privaten Räumen, Trauungen und Beerdigungen. Die Verfügung tritt am Donnerstag (5. November 2020) in Kraft.

Symbolfoto.

Foto: Alexas_Fotos

Ab Donnerstag, 5. November 2020, gelten in Wuppertal neben den landesweiten Corona-Maßnahmen, die die NRW-Corona-Schutzverordnung verbindlich vorgibt, zusätzlich noch folgende Regeln:

  • In den Fußgängerzonen der Innenstädte Barmen und Elberfeld sowie auf der Straße „Wall“ gilt zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Abgabe und Verkauf alkoholischer Getränke ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Abgabestellen verboten.
  • Zusammenkünfte innerhalb des privaten Raums dürfen mit einem weiteren Hausstand, jedoch mit maximal zehn Teilnehmenden, stattfinden.
  • Standesamtliche Trauungen sind mit bis zu 25 Personen zulässig – vorausgesetzt die Räumlichkeiten bieten genug Platz. Im Rathaus Barmen bleibt es aufgrund der Quadratmeterzahl bei maximal sechs Gästen plus Brautpaar und Standesbeamten.
  • Für Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht nicht.
  • Es wird empfohlen, im öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt gilt bis Ende November.