Corona-Pandemie Wuppertaler Ladenöffnung mit Schnelltest: Land stimmt zu

Wuppertal · Das Land Nordrhein-Westfalen hat der von der Stadt Wuppertal vorgelegten Allgemeinverfügung am Samstagvormittag (27. März 2021) zugestimmt.

Symbolbild.

Foto: Christoph Petersen

Der Krisenstab hatte in seiner Sitzung am Freitag beschlossen, die vom Land formulierte Öffnungsklausel zur Abwendung der „Notbremse“ für Kommunen mit Inzidenzwert über 100 zu nutzen und so bestehende Lockerungen zu erhalten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, per „Click & Meet“ in Geschäften außerhalb des Lebensmittelhandels einzukaufen. Voraussetzung dafür ist ab Montag (29. März) ein negativer Schnelltest vom selben Tag.

„Wir danken dem Ministerium für seine schnelle und konstruktive Entscheidung“, erklärten dazu Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Mit dieser Unterstützung können wir es unseren Einzelhändlerinnen und -händlern ermöglichen, in einem gut abgesicherten Modus Kunden mit negativem Schnelltest weiterhin in ihren Geschäften zu bedienen. Für alle anderen bleibt die Option, vorbestellte Waren in den Geschäften per „Click & Collect“ abzuholen. Der Lebensmittelhandel bleibt von Einschränkungen ausgenommen.“

Mit negativem Schnelltest bleibt damit auch der Besuch der Museen mit Terminreservierung weiterhin möglich. Der Zoo darf auch ohne Schnelltest, jedoch mit Terminreservierung besucht werden, denn hier halten sich die Besucher unter freiem Himmel auf. Auch das Elefantenhaus zählt hier mit seinen gr0ßen Öffnungen und der guten Durchlüftung nicht als geschlossenes Gebäude. Für die Stadtbibliotheken bleibt es bei der digitalen Ausleihe und kontaktlosen Abholung in den dafür freigegebenen Filialen.

Anders als der Modellversuch in Tübingen bezieht sich die Öffnungs-Option mit bestätigtem Schnelltest aktuell in NRW nicht auf zusätzliche Lockerungen, etwa für Konzerte oder Sportveranstaltungen, sondern ausschließlich auf den Erhalt des Status quo, also die Lockerungen seit dem 8. März. Die bestehenden Wuppertaler Beschränkungen bleiben in Kraft: Dies ist die Begrenzung der Höchstzahl bei Trauungen auf 5 und bei Beerdigungen auf 25 und die Beschränkung auf eine Besuchsperson je Haushalt, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet werden.

Alle bisher bestehenden Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten bleiben nach dem erfolgreichen Einvernehmen mit dem Land erhalten, wenn die Kunden und Besucher einen durch ein beauftragtes Testzentrum bestätigten, tagesaktuellen Negativtest vorweisen können. Die Schnelltests sind für jeden Bürger einmal in der Woche bei Vorlage eines Ausweises kostenlos, bei höherer Verfügbarkeit auch öfter. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es auf der Homepage der Stadt (www.wuppertal.de).