Corona-Schutzverordnung Handelsverband: „Eine Spur von Erleichterung“

Wuppertal / Düsseldorf · Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen registriert nach der Veröffentlichung der neuen Corona-Schutzverordnung „eine Spur von Erleichterung“.

 Einzukaufen bleibt weiterhin möglich.

Einzukaufen bleibt weiterhin möglich.

Foto: Christoph Petersen

„Wir sind zunächst froh, dass man unserer Anregung gefolgt ist und als Maßstab das regionale Infektionsgeschehen anstelle eines Landesdurchschnitts Verwendung findet“, so Dr. Peter Achten (Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW). Durch diese Regelung könnten in Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten unter 100 die Kundinnen und Kunden mit Terminvereinbarung die Angebote des Einzelhandelshandels weiterhin nutzen. „Die Alternative wäre eine flächendeckende Rückkehr in den Total-Lockdown für die betroffenen Einzelhändler gewesen“, so Achten.

Vorrangig müsse jetzt sein, „dass in das Thema Impfen endlich mehr Tempo kommt, aber auch, dass die Testkapazitäten noch stärker ausgebaut werden“. Nur so könne sichergestellt sein, dass auch in Kommunen mit Inzidenzen oberhalb von 100 ein geöffneter Handel mit Vorlage von Tests möglich bleibt. Achten: „Wir erwarten hier auch auf kommunaler Ebene eine entsprechende Forcierung und bieten unsere Unterstützung an!“ Für den Schritt aus dem Dauer-Lockdown komme es außerdem auf die Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Kommunen an, diese Regelung entsprechend zu handhaben und die Öffnung mit Negativtestung möglich zu machen.

Dennoch bleibe der Handelsverband bei seiner Forderung nach einer diskriminierungsfreien Öffnungsperspektive für den gesamten Handel, nachdem wiederholt wissenschaftlich belegt worden sei, dass der Einzelhandel kein Treiber des Infektionsgeschehens sei.

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