Beschluss des Krisenstabs Wuppertal will mit Schnelltests Lockerungen erhalten

Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am Freitag (26. März 2021) beschlossen, die vom Land formulierte Öffnungsklausel zur Abwendung der „Notbremse“ für Kommunen mit Inzidenzwert über 100 zu nutzen und „so bestehende Lockerungen zu erhalten“. Dazu gehört auch die Möglichkeit, per „Click & Meet“ in Geschäften außerhalb des Lebensmittelhandels einzukaufen. Voraussetzung dafür ist ab Montag (29. März 2021) ein negativer Schnelltest vom selben Tag.

 Mit Schnelltests soll der Handel in Wuppertal geöffnet bleiben.

Mit Schnelltests soll der Handel in Wuppertal geöffnet bleiben.

Foto: Christoph Petersen

„Genau für dieses Szenario hat sich Wuppertal sehr gut aufgestellt“, betonen Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Wir verfügen über ein flächendeckendes Angebot von rund einhundert beauftragten Schnelltestzentren, darunter über siebzig Arztpraxen, zehn Apotheken und rund zwanzig größere Zentren weiterer Betreiber. Kein Stadtbezirk ist hier unterversorgt. Wir können es daher verantworten, trotz des besorgniserregenden Inzidenzwertes von über 170 (prognostiziert für Samstag, 27. März), in Wuppertal die Geschäfte und Museen mit dieser zusätzlichen Absicherung geöffnet zu lassen.“

Schneidewind und Slawig begrüßten die vom Land geschaffene Option ausdrücklich: „NRW folgt mit der kommunalen Betrachtungsweise dem dringenden Wunsch der Städte nach mehr Gestaltungsfreiheit für eigene, individuelle Regelungen, statt weiterer landesweiter Vorgaben.“ Anders als der Modellversuch in Tübingen gehe es aktuell in NRW allerdings nicht um zusätzliche Lockerungen, etwa für Konzerte oder Sportveranstaltungen, sondern ausschließlich um den Erhalt des Status quo. Voraussetzung für ein Inkrafttreten am Montag sei außerdem die Genehmigung des Landes für das Wuppertaler Vorgehen. Diese will die Stadtspitze am Wochenende möglichst einholen.

Angesichts der kritischen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat der Krisenstab außerdem entschieden, die bestehenden Wuppertaler Beschränkungen fortzusetzen. Die Wuppertaler Allgemeinverfügung gilt bis zum Sonntag. Die dort festgelegten Regelungen, die teilweise über die des Landes hinausgehen, sollen weiter gelten, etwa die Begrenzung der Höchstzahl bei Trauungen auf 5 und bei Beerdigungen auf 25. Auch die Begrenzung für private Zusammenkünfte soll erhalten bleiben. „Die kritische Situation lässt keine Lockerungen zu. Von Entwarnung kann keine Rede sein“, so Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Krisenstabsleiter Johannes Slawig.

Bestehende Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten blieben erhalten

Alle bisher bestehenden Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten blieben in diesem Fall erhalten, wenn die Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher einen durch ein beauftragtes Testzentrum bestätigten, tagesaktuellen Negativtest vorweisen können. Die Schnelltests sind für jeden Bürger einmal in der Woche bei Vorlage eines Ausweises kostenlos, bei höherer Verfügbarkeit auch öfter. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es auf der Homepage der Stadt (www.wuppertal.de).

„Ein aktueller, negativer Schnelltest in Verbindung mit konsequenten Abstands- und Hygieneregeln in den Geschäften und Einrichtungen kann einen Einkauf oder Besuch sicher machen“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Kühn. „Trotzdem bleibt die Situation in Wuppertal kritisch und wir müssen die weitere Entwicklung sorgsam beobachten.“ Ein Fallanstieg von 32 Prozent in einer Woche sei erschreckend. „Weitere Öffnungswünsche sind leider derzeit indiskutabel.“

Zur Frage weiterer Auflagen für die weiterführenden Schulen im Wechselunterricht will Wuppertal die weitere Entwicklung während der Osterferien und die Vorgaben des Schulministeriums abwarten.

Der Grüne Zoo Wuppertal darf nach der neuen Coronanschutzverordnung des Landes mit Ausnahme der ohnehin geschlossenen Häuser auch für Besucherinnen und Besucher ohne Schnelltestbefund öffnen, da er durch das Reservierungssystem mit Rückverfolgungsmöglichkeit den aktuellen Vorgaben umfassend entspricht.

Zum Thema „Modell-Regionen“ enthält die aktuelle Landesverordnung noch keine weiteren Informationen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir sehr gute Argumente haben, um ein spannender Partner einer landesweiten Projekt-Infrastruktur zu sein“, so Schneidewind. „Nicht nur durch unsere flächendeckenden Schnelltestangebote, innovative Wuppertaler App-Entwicklungen und den Corona-Monitor unseres Gesundheitsamtes, sondern auch als Hochburg der Event-Branche bringt Wuppertal alle Voraussetzungen dafür mit.“

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